Freitag, 13. November 2015

Vortrag Dr. Friedhelm Erkens im Wirtschaftsclub Köln

Vortrag Dr. Friedhelm Erkens im Wirtschaftsclub Köln
Sehr gut besucht war der Vortrag von Dr. Friedhelm Erkens, Sportmediziner und niedergelassener Orthopäde mit zwei eigenen Praxen in Bocholt und Klewe. Als ehemaliger Mannschaftsarzt des FC Schalke 04 zählt er noch heute zahlreiche Spitzensportler zu seinen Patienten, aber auch Führungskräfte und Mitarbeiter.

Als Orthopäde verfolgt der begeisterte Marathonläufer einen ganzheitlichen Ansatz. Bei körperlichen Beschwerden nur die Symptome zu behandeln, hält er für unzureichend. Die Suche nach den Ursachen führte ihn zu einer intensiven Beschäftigung mit moderner Gehirnforschung; und die Ergebnisse seiner Recherchen fließen in seine Vorträge, Seminare und Coachings ein. Sein Thema im Wirtschaftsclub Köln war „Der Zwölfzylinder im Kopf“ – die Leistungsfähigkeit unseres Gehirns.

Anhand vieler Beispiele aus seiner beruflichen Praxis verdeutlichte der erfahrene Referent und Arzt, weshalb die Nutzung beider Gehirnhälften erfolgsentscheidend ist – sowohl im Berufs- als auch im Privatleben. Den interessierten Zuhörern erklärte er, dass die meisten Erwachsenen verlernt haben, ihre angeborenen Fähigkeiten richtig einzusetzen – und so auf 50 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit verzichten.

Emotionale Belastungen und körperliche Beschwerden gehen, wie er verdeutlichte, in der Regel mit einseitiger Gehirnnutzung einher. Durch einfache und bei Bedarf auch medizinische Tests lässt sich jedoch erkennen, welche Gehirnhälfte die dominantere ist. Die therapeutische Konsequenz ist dann, beide Gehirnhälften gleichermaßen – durch ebenfalls einfache Übungen – im Alltag zu trainieren. Hierdurch können, wie der Referent nachwies, innerhalb wenige Wochen sehr gute Ergebnisse und Höchstleistungen beider Gehirnhälften erzielt werden.

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Antonie Schweitzer
Pressesprecherin
www.wirtschaftsclub-koeln.de

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Mittwoch, 4. November 2015

Einfacher, günstiger und ökologischer reinigen – ohne Wassereimer mit Chemie!

Der Einsatz aggressiver Chemie in der Unterhaltsreinigung verlangt hohes Expertenwissen oder Vorkehrungen zur Arbeitsplatzsicherheit; Reinigungschemie wird unnötig verschwendet; Verwechslungen oder Falscheinsätze von Reinigungschemie; mühsames Tragen schwerer vorbefeuchteter Mopps oder von Wassereimern; hoher Wasserverbrauch gegenüber innovativen Reinigungssystemen; Sicherheit am Arbeitsplatz muss den neuesten Vorschriften der EU Gesundheits- und Sicherheitsregelungen entsprechen – alle diese täglichen Herausforderungen können wir Ihnen mit ClaraClean® von AVET- das Reinigungskonzept der Zukunft – beantworten, und auch lösen!

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Mittwoch, 23. September 2015

Procter & Gamble verurteilt: Landgericht Frankfurt untersagt irreführende Werbung für Lenor Weichspüler

Der Konsumgüterkonzern Procter & Gamble darf den konzentrierten Weichspüler seiner Marke Lenor nicht mehr mit dem herausgestellten Hinweis «+30 % mehr Wäschen pro Liter» bewerben. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main, nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg das Unternehmen erst abgemahnt und dann verklagt hatte (Urteil vom 30. Juli 2015, Az. 2-03 O 19/15). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Das Gericht sah in der Auslobung für das sogenannte Lenor Superkonzentrat eine irreführende Angabe. Die Aussage sei zwar objektiv richtig, werde von der allgemeinen Verbraucherschaft jedoch mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden. "Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wird das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er «+30 % mehr» Waschladungen pro Flasche erhält", meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt hat, sind es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen", erläutert Valet.

Mit dem Zusatz «pro Liter» habe Procter & Gamble zwar auf die tatsächliche Bezugsgröße hingewiesen, aber in einer viel kleineren Schriftgröße. "Verbraucherfreundlich ist diese Zahlentrickserei nicht, weil sie an den Bedürfnissen von Verbrauchern beim Einkaufen vorbei geht", kritisiert Valet. Mit dem Pro-Liter-Vergleich führe der Konzern seine Kunden hinters Licht. Oft sei das Konzentrat trotz der größeren Ergiebigkeit sogar ein Minusgeschäft. So kostete der Lenor Weichspüler in der 950-Milliliter-Flasche beim Händler Real 2,49 Euro und damit sogar 50 Cent mehr als die alte 1.200-Milliliter-Flasche für 1,99 Euro, was unterm Strich einem Preisaufschlag von 12 Prozent entspricht.

Pressestelle
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
presse@vzhh.de

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Mittwoch, 2. September 2015

Allergenkennzeichnung - wie ist der aktuelle Stand?

Zum 13.12.2014 wurde die VorlLMIDV in Kraft gesetzt, nach der jetzt auch lose (unverpackte) Lebensmittel mit einer Allergenkennzeichnung zu versehen sind. So müssen nun die offen verkauften Lebensmittel, wie Speisen in Restaurants, Back- und Konditorei-Waren beim Bäcker/Konditor und Wurst beim Metzger hinsichtlich der 14 Hauptallergene gekennzeichnet werden.
Wie ist der Stand der Dinge?
Was gibt es hierbei zu beachten?
Wo liegen die Fallstricke?
hier weiterlesen...
Umfangreiche Infos, kostenlose Kopiervorlagen und hilfreiche Anleitungen gibt es auch unter: www.allergenkennzeichnung.eu/

Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben:

Wovon hängt die Häufigkeit von Betriebskontrollen der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben ab?
Wie kann der Betriebsverantwortliche dies steuern?
Kennen Sie ihre Risikoeinstufung?
Fragen über Fragen - aber gerade das Wissen um dieses Thema kann ihnen zukünftig nicht nur Geld sondern auch häufige Kontrollen sparen. Die Kontrollen sind in Niedersachsen seit dem 05.12.2014 gebührenpflichtig, NRW wird zum 01.01.2016 folgen – der Start in den anderen Bundesländern ist noch offen. Wichtig ist es also für den Betriebsverantwortlichen die Einstufung seiner Risikoklasse zu kennen. Die Lebensmittelkontrolleure stufen die Betriebe nach einer vor Ort-Kontrolle in eine von 9 Risikoklassen ein. Eine Einstufung in Risikoklasse 1 bedeutet… hier weiterlesen >>>

Wie ist es um die Hygiene bei frisch gezapftem Bier bestellt?

Laut dem Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 soll nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser in einem guten Bier sein. Entgegen dem Reinheitsgebot fand das hessische Landeslabor bei seinen Analysen aber oft etwas ganz anderes: Keime. Von den bislang 87 untersuchten frisch gezapften Bieren in Kneipen und Restaurant waren 37 auffällig, also gut 42 Prozent. Dies ist eine erschreckende Zahl.
In den meisten Fällen fanden die Kontrolleure im Labor „coliforme Keime“, bei zwei Bierproben waren auch „Escherichia coli“ Keime nachweisbar. Coliforme Keime deuten auf hygienische Mängel hin, Escherichia coli auf fäkale Verunreinigungen.
Fazit – die Schankanlagen sind schlecht gereinigt:
Als Ursache dürften hierfür schlecht gereinigte oder Fehler bei der Wartung der Schankanlagen sein. Entwarnung kann zumindest teilweise gegeben werden, denn die Gesundheitsrisiken sind gering, wenn das Bier kühl getrunken wird. Bei einer optimalen Biertrinktemperatur von 4-7°C wird die Keimvermehrung durch die Kälte, den enthaltenen Alkohol, die Kohlensäure sowie die Hopfenbitterstoffe weitgehend verhindert.
Beanstandete Betriebe auch bei Nachprobe oft verkeimt:
Erschreckend ist das Ergebnis der Nachklontrollen. Hier wurden immerhin noch bei ca. 50% der beanstandeten Betriebe auch bei der Nachprobe zuviele Keime im Bier gefunden.
Quelle: hessenschau.de
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Montag, 17. August 2015

Hmmm lecker: In der Schweiz stehen zukünftig Insekten auf dem Speiseplan.

In der Schweiz stehen zukünftig Insekten auf dem Speiseplan.

Ab Mitte 2016 sollen vorrausichtlich in der Schweiz Insekten in Restaurants und im Handel angeboten werden.


Derzeit ist der Verzehr von Insekten ist in der Schweiz so gut wie Null. Bei genauerer Betrachtung gibt es jedoch kaum Gründe, die dagegensprechen. Bisher war der Verzehr von Insekten in der Schweiz zwar nicht verboten, jedoch deren Verkauf als Lebensmittel.


Ab Mitte 2016 soll sich dies nun ändern: Im Entwurf des Lebensmittelgesetzes ist die Aufnahme gewisser Insektenarten wie Heuschrecken, Mehlwürmer und Grillen vorgesehen. Wenn die Risikoanalyse positiv ausfällt, sollen diese ab Mitte 2016 in Restaurants und im Handel angeboten werden können. Viele europäische Staaten sind im Umgang mit Insekten als Nahrungsmittel bereits weiter. So wird zum Beispiel der Verkauf in den Niederlanden, in Dänemark und in Deutschland zumindest teilweise toleriert. In Belgien sind einzelne Insektenarten zugelassen.


Mit dem Begriff «Entomophagie» wird der Verzehr von Insekten bezeichnet, im erweiterten Sinn auch der Verzehr von Spinnentieren, Skorpionen und Tausendfüssern.

Weltweit essen geschätzte zwei Milliarden Menschen Insekten, insbesondere in Zentralamerika und weiten Teilen von Asien und Afrika. Dort ist diese kein «Notfall-Essen», sondern regulärer Teil der Ernährungskultur. Weltweit würden über 1900 Insekten-Arten gegessen. Am meisten sind das Käfer, Raupen, Bienen und Ameisen, aber auch Heuschrecken und Zikaden. Archäologische Funde weisen zudem darauf hin, dass Insekten seit Jahrtausenden auf dem menschlichen Speiseplan stehen.


Die Welternährungsorganisation FAO hat in einem ausführlichen Bericht die Rolle von Insekten als Nahrungsmittel und Tierfutter für das 21. Jahrhundert hervorgehoben. Insekten stehen hinsichtlich ihrer Nährwerte anderen tierischen Nahrungsmitteln in nichts nach. Insbesondere auch in ökologischer Hinsicht können Insekten als Alternative zur bisherigen Fleischproduktion dienen: Ihre Produktion verursacht wesentlich weniger Treibhausgase, benötigt kaum landwirtschaftliche Fläche und die Tiere können mit relativ kleinem finanziellen Aufwand gezüchtet werden. Da Insekten wechselwarme Tiere sind, sind sie zudem sehr effizient bei der Umwandlung von Nahrung in Proteine. Für ein Kilogramm Körpermasse benötigen sie zwei Kilogramm Nahrung — das ist sechsmal weniger als bei Rindern und halb so viel wie bei Schweinen.
Quelle: http://www.nzz.ch

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Zahlen und Fakten zu Lebensmittel-Intoleranzen:

Laktoseintoleranz
Die häufigste Nahrungsmittelintoleranz ist die sogenannte Laktoseintoleranz.
Aktuelle Studien ergeben folgende Werte:
Deutschland 10–20 %
Österreich bei etwa 25%
Mittelmeerraum 50–70 %
Schweden 2 %

Personen mit Laktoseintoleranz vertragen die Milchzuckersubstanz Laktose nicht, die in Milch und Milchprodukten enthalten ist. Bei diesem Personenkreis kann das Enzym Laktase, das für die Spaltung von Laktose verantwortlich ist, nicht in ausreichender Menge gebildet werden.

Fruktoseintoleranz
Von einer Fruktoseintoleranz ist ca. jeder dritte Erwachsene betroffen, bei dem die Aufnahme des Fruchtzuckers über den Darm gestört ist.

Glutenintoleranz
Glutenintoleranz betrifft nur sehr wenige Personen. Es dürfte sich um ca. 1% der Bevölkerung handeln. Die betroffene Personengruppe verträgt das Klebereiweiß Gluten nicht, das in Weizen, Roggen, Ferste, Dinkel, Hafer und anderen Getreidesorten enthalten ist.

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Mittwoch, 20. Mai 2015

Wirtschaftsclub Köln verleiht zum achten Mal den Kölner Unternehmerpreis

Zum achten Mal schrieb der Wirtschaftsclub Köln den Unternehmerpreis aus, der am 15. Juni 2015 durch den Wirtschaftsminister des Landes NRW, Garrelt Duin, verliehen werden soll. Zu der Preisverleihung werden auch in diesem Jahr zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft, städtischen Institutionen und Medien erwartet. Nach der positiven Resonanz und dem großen Medieninteresse in den letzten Jahren ist der Preis eine feste Institution im Wirtschaftsleben unserer Stadt geworden.

Aus den bis zum Bewerbungsschluss am 30. April eingegangenen Bewerbungen haben es die folgenden neun Unternehmen in die Finalrunde geschafft:
Bäckerei Zimmermann KG
Brauerei zur Malzmühle Schwartz Gmbh & Co. KG
Deiters GmbH
Drees & Sommer
Einrichtungsmeile Kölner Ringe
Kurpan Zimmer GmbH & Co. KG
mio – my individual outfit
PAN Klinik Neumarkt Betriebsgesellschaft mbH
REWE Digital GmbH

Die drei bestplatzierten Unternehmen werden am Abend der Preisverleihung bekannt gegeben.

Auswahlkriterien für die Vergabe des Kölner Unternehmerpreises:
Das Unternehmen ...

...bekennt sich zum Standort Köln und zur Verantwortung von regionalen Arbeitsplätzen.
...behauptet sich auf dem Markt und meistert Veränderungen und Anpassungen.
...sichert mit seinen Gewinnen die eigene Zukunft
...überrascht mit neuen Produkten, oder Dienstleistungen.
...betreibt einen schonungsvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen.
...wirtschaftet nachhaltig und gesellschaftlich verantwortlich.


In der Jury entscheiden folgende Personen über die Preisvergabe:
Ute Berg, Wirtschaftsdezernentin der Stadt Köln;
Jörg Hamel, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes;
Marc Kurtenbach, Direktor Merck Finck Co. Privatbankiers / Vorstand Merck Finck und Treuhand AG und Vorsitzender des Wirtschaftsclub Köln;
Prof. Dr. Claudia Loebbecke, M.B.A., Lehrstuhl für BWL, Medien- und Technologiemanagement der Universität Köln;
Dr. h.c. Fritz Schramma, ehemaliger Kölner Oberbürgermeister;
Elisabeth Slapio, Geschäftsführerin der IHK Köln;
Eugen Weis, Geschäftsführer CityNews;
Hans-Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer Köln;

Bewerben konnte sich jedes Unternehmen aus dem Wirtschaftsraum Köln. Ausgeschlossen waren gemeinnützige Institutionen und Unternehmen mit staatlicher/kommunaler Beteiligung (außer Mittelstands-Beteiligungen als Förderinstrument der Bürgschaft- und Beteiligungsbanken). Die Bewerbungsphase endete am 30. April.

Nähere Information unter www.unternehmerpreiskoeln.de

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Mittwoch, 13. Mai 2015

Weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen wirksam bekämpfen

Weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen wirksam bekämpfen
Bundeskabinett beschließt Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020)

Das Bundeskabinett hat heute die neue Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) beschlossen. Damit werden die 2008 begonnenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen fortgesetzt und verstärkt.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: " Die weltweite Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen muss gestoppt werden. Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, drohen die Behandlungsmöglichkeiten in ein Vor-Penicillin-Zeitalter zurückzufallen, mit dramatischen Konsequenzen. Krankheiten, die heute gut heilbar sind, wie etwa eine Blasenentzündung oder auch eine entzündete Operationswunde, können dann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Wir haben bereits wichtige Fortschritte erzielt, jetzt geht es darum die Anstrengungen national, aber auch international nochmals deutlich zu verstärken. Nötig sind klare Regeln für den Einsatz von Antibiotika in der Medizin und in der Tierhaltung, aber auch die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und Tests zur Schnelldiagnostik muss vorangerieben werden. Kein Staat kann den weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen alleine aufhalten, deshalb müssen wir auch international an einem Strang ziehen. Bei der WHO-Versammlung nächste Woche werden wir dafür einen gemeinsamen Fahrplan verabschieden. Und auch beim G7-Treffen im Juni haben wir das Thema auf die Agenda gesetzt. Mit der neuen Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie treiben wir die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen auf allen Ebenen voran."

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betont die entscheidende Bedeutung der Eindämmung von Antibiotikaresistenzen für die Gesundheit von Mensch und Tier: „Im Veterinärbereich haben wir schon früh die Zeichen der Zeit erkannt und wichtige Vorschriften erlassen. Aber hier dürfen wir nicht stehen bleiben. Unser Ziel muss es sein, den Einsatz von antibiotisch wirksamen Mitteln weiter zu begrenzen. Auf diesem Weg ist die Novelle des Arzneimittelgesetzes und das damit neu etablierte Minimierungssystem ein Meilenstein. Damit haben wir die Voraussetzungen für die konsequente Erfassung und, auf dieser Grundlage, kontinuierliche Senkung des Arzneimitteleinsatzes geschaffen. Auch die Maßnahmen der Tierwohl-Initiative 'Eine Frage der Haltung' wirken im doppelten Sinne positiv: Zum Wohl der Tiere ohne Antibiotika und zum Wohl der Menschen, da weniger Antibiotika eingesetzt und so weniger Resistenzen gebildet werden.“

Bundesforschungsministerin Johanna Wanka: „Die Forschung bietet wichtige Ansätze, um Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen: Es gilt zu verstehen, wie sich Resistenzen bilden und unter den Bakterien ausbreiten können. Nur so können wir wirksame Strategien entwickeln, die der steigenden Resistenzbildung entgegenwirken. Gleichzeitig müssen neue, wirksame Antibiotika entwickelt werden, gegen die vor allem die multiresistenten Bakterien wehrlos sind. Antibiotika-Forschung fördert das Bundesforschungsministerium nachhaltig an Forschungseinrichtungen wie dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung und dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung. “

Antibiotika-Resistenzen sind ein ernst zu nehmendes Problem. Sie führen dazu, dass bakterielle Infektionen schwerer oder auch gar nicht mehr behandelbar sind, weil Antibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Dies hat längere und deutlich schwerere Krankheitsverläufe und möglicherweise auch vorzeitige Todesfälle zur Folge. Deshalb ist die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen von großer Bedeutung. Die DART 2020 ist darauf ausgerichtet, die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu verhindern. Sie sieht verschiedene Maßnahmen vor, die parallel in der Human- und Veterinärmedizin ansetzen. Außerdem soll die Strategie dazu beitragen, die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und schnellerer Testverfahren zu verstärken. Tiere und Menschen werden oft von demselben Krankheitserreger infiziert und mit denselben Antibiotika behandelt. Nur mit einem sektorübergreifenden Ansatz kann deshalb die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen erfolgreich einge­dämmt werden. Kennzeichnend für die DART 2020 ist daher die konsequente Umsetzung des One-Health-Ansatzes. Die DART ist eine gemeinsame Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Ziele der DART 2020 im Einzelnen:1) One-Health-Ansatz national und international stärken
Die zuständigen Bundesministerien kooperieren in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen im human- und veterinärmedizinischen Bereich und werden die Forschungsvereinbarung zu Zoonosen erneuern. Die Bundesministerien werden die fachlich relevanten internationalen Organisationen unterstützen, um Antibiotikaresistenzen weltweit zu bekämpfen.

2) Resistenzentwicklungen frühzeitig erkennenÜberwachungssysteme werden ausgebaut, um neue Erreger und Resistenzen frühzeitig zu erkennen und repräsentative Daten für ganz Deutschland zu erhalten, die auch der Forschung zur Verfügung stehen. Dies erlaubt, zeitnah Therapie- und Hygiene-Empfehlungen sowie gezielte Präventionsstrategien zu entwickeln.

3) Therapie-Optionen erhalten und verbessernDas Antibiotika-Verbrauchs-Monitoring wird erweitert. Diese Daten bilden auf nationaler Ebene die Grundlage für Interventionsmaßnahmen. Zudem werden Konzepte zur Erstellung und Anwendung von Leitlinien erarbeitet.

4) Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und Infektionen vermeidenSowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin wird die Diagnostik verbessert und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen gefördert. Die Methoden der Tierhaltung müssen in diesem Sinne optimiert werden.

5) Bewusstsein fördern und Kompetenzen stärkenWissen und Handlungskompetenzen müssen sowohl in der Bevölkerung als auch bei Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe durch zielgruppenspezifische Informationen vermittelt werden. Sie können entscheidend dazu beitragen, die Verbreitung resistenter Krankheitserreger einzudämmen.

6) Forschung und Entwicklung unterstützenAlle entsprechenden Forschungsbereiche in der Human- und Veterinärmedizin werden gestärkt und interdisziplinäre Forschungsvorhaben vorangebracht, von der Grundlagenforschung zur Resistenzentstehung und –verbreitung bis hin zur Entwicklung neuer Diagnostika und Arzneimittel.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.bmel.de

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Dienstag, 5. Mai 2015

Wahrheit und Klarheit bei Lebensmittel-Kennzeichnung? - 4 Praxis-Beispiele

Apfelaroma ohne Apfel:
Tatsächlich verbirgt sich hinter der Bezeichnung „Apfelaroma“ ein Aroma mit Apfelgeschmack. Es ist nicht zu verwechseln mit einem „natürlichen Apfelaroma“, das zu 95 Prozent aus Äpfeln stammen muss.

Schwarze Oliven sind oftmals tatsächlich grüne Oliven:
Auf dem Etikett des Glases oder in der Speisekarte steht: „schwarze Oliven“. In der Zutatenliste findet sich lediglich die Angabe Stabilisator E579. Dieser wird zum Schwärzen von Oliven benutzt. Es handelt sich somit oft nicht um echte, schwarze Oliven sondern um grüne Oliven, die mit diesem Stabilisator schwarz eingefärbt werden.
Der Gesetzgeber schreibt die Kenntlichmachung der Schwärzung für verpackte Ware nicht durch den Hinweis „geschwärzt“ sondern lediglich durch die Angabe von Eisensalzen in der Zutatenliste vor.

Herkunftsangabe von Fleisch oft verwirrend:
Bei Rindfleisch, aber hier nur bei unverarbeitetem Rindfleisch, ist die Herkunfts-angabe vorgeschrieben. Wenn jedoch eine Zugabe von Salz erfolgt, muss das Fleisch nicht mehr der Kennzeichnungspflicht entsprechen, denn es gilt dann als "küchenfertig zubereitet". Wenn Rindfleisch mit Schweinefleisch zu Hackfleisch verarbeitet wird, muss lediglich bei einem mehr als 50-prozentigem Anteil das Herkunftsland von Rindfleisch gekennzeichnet werden.
Seit dem 1. April 2015 gilt in Verbindung mit der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Diese Pflichtkennzeichnung betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch – dabei sind Angaben zum Land der Aufzucht (nicht zum Geburtsort der Tiere) und der Schlachtung erforderlich. Diese Vorgaben gelten aber nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.

Schwarzwälder Schinken von Schweinen aus der Ukraine:
Der Schwarzwälder Schinken trägt zwar das Siegel „geschützte geographische Angabe“, dies bedeutet jedoch nicht, dass Schwarzwälder Schweine das Fleisch für den Schinken liefern müssen. Das Etikett schweigt sich über die Herkunft der Rohware meist aus. Die Schweine können aus der Ukraine kommen, es langt, wenn der Schinken im Schwarzwald geräuchert wurde, da das Räuchern ein wesentlicher Herstellungsprozess ist.

Dagegen stammt die Milch für den Allgäuer Emmentaler mit dem Logo „geschützte Ursprungsbezeichnung“ zwingend aus dem Allgäu.

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Montag, 4. Mai 2015

Kontrollen der Verbraucherzentralen zur Allergenkennzeichnung - bisher mangelhafte Umsetzung

Bei Kontrollen der Verbraucherzentralen in Fastfood-Restaurants wurde eine mangelhafte Umsetzung der Allergenkennzeichnung festgestellt:

Die Kontrollen zur Umsetzung der Allergenkennzeichnung ergaben, dass nur knapp jeder fünfte Betreiber eines Schnellrestaurants die seit dem 13.12.2014 gültige Informationspflicht zu allergenen Stoffen in losen Lebensmitteln ernst nimmt. Die Verbraucherzentrale NRW führte in ca. 100 Schnellgastronomiebetrieben (Imbissbuden, Burger- und Dönerläden sowie Pizzerien) in den Städten Aachen, Köln und Düsseldorf hierzu Stichproben durch.

Bei abgepackter Ware längst Pflicht, gilt seit 13. Dezember 2014 auch für lose dargebotene Lebensmittel und Speisen die Allergenkennzeichnung. In den Restaurants muss seither auf die 14 häufigsten Allergene deutlich hingewiesen werden. Dies kann zum Beispiel durch ein Hinweisschild neben dem Lebensmittel, über einen Aushang oder mit einer einsehbaren Liste oder Kladde erfolgen. Sogar eine mündliche Auskunft ist ausdrücklich möglich, wenn ein Schild auf diese Informationsmöglichkeit hinweist und Kunden auf Nachfrage auch eine schriftliche Dokumentation zur Verfügung gestellt wird. Zudem muss das Auskunft gebende Personal hierzu ausreichend informiert sein.

Das Service- oder Verkaufspersonal muss also wissen, welche Zutaten in den Produkten enthalten sind. 3 Jahre hatten Restaurants und Imbissbetriebe Zeit, um sich auf diese neue Kennzeichnungspflicht seit Mitte Dezember 2014 einzustellen. Infos zur praxistauflichen Umsetzung finden Sie auf: www.allergenkennzeichnung.eu

4 Monate nach Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Regelung hat die Verbraucherzentrale NRW den Umgang mit der neuen Verordnung in fast 100 Betrieben geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt: In vier von fünf Betrieben fehlte jeglicher Hinweis zu allergenen Zutaten. In lediglich 19 Fällen entsprach die Information den gesetzlichen Vorgaben.
Den Testern wurden in 14 Fällen hierzu schriftliche Hinweise in einer Kladde oder auf Infoblättern überreicht, in 5 Betrieben wurde mit einem Schild auf die mündliche Information durch das Verkaufspersonal sowie auf die ergänzende schriftliche Dokumentation hingewiesen.

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Mittwoch, 29. April 2015

Bettwanzen – die lästigen Mitbewohner, über die nicht gerne gesprochen wird

Die Anzahl der Bettwanzenbekämpfungen in Privathaushalten, sozialen Unterkünften, Beherbergungsbetrieben und auch in öffentlichen Gebäuden haben im Laufe der Jahre zugenommen. Durch Reisegepäck, in Wäsche oder Möbel können Bettwanzen unbemerkt eingeschleppt und in andere Räume gelangen.
Bettwanzen sind nachtaktiv und ernähren sich bevorzugt vom Blut des Menschen. Wenn die Tiere hungrig sind, können sie aber auch andere Säugetiere oder Vögel anfallen. Tagsüber verstecken sich die Wanzen hinter Bildern, unter Matratzen oder hinter Fußleisten. Im Laufe seines Lebens legt ein Weibchen bis zu 300 Eier ab. Bei einer Durchschnittstemperatur von 25 °C dauert die gesamte Entwicklung vom Ei bis zur erwachsenen Wanze rund 6 Wochen. Wenn die Tiere ausgiebig Blut gesaugt haben, können sie bis zu eineinhalb Jahre hungern.
Um einen Bettwanzenbefall frühzeitig zu erkennen und somit einen größeren wirtschaftlichen Schaden und einen bitteren Imageverlust zu vermeiden, hat die Firma Frowein in Zusammenarbeit mit der Hochschule Albstadt-Sigmaringen einen Bettwanzenmonitor entwickelt, der durch Wärme und CO2 den menschlichen Körper simuliert.

Die Bettwanzen werden dadurch angelockt und bleiben auf einer Klebefläche haften. Dadurch kann ein Bettwanzenbefall frühzeitig erkannt und sofort eine Bekämpfungsmaßnahme durch eine Fachfirma eingeleitet werden. Der austauschbare CO2-Generator wird vor dem Einsatz aktiviert. Nach ca. 24 bis 48 Stunden gibt dieser kontinuierlich CO2 ab – auf die Dauer von 4 bis 6 Wochen. Das integrierte Heizelement (90 - 264 Volt / 47 - 63 Hz-Anschluß) heizt auf ca. 50 °C innerhalb des Bettwanzenmonitors auf. Diese Wärme dringt ebenfalls kontinuierlich nach außen, so daß im näheren Umfeld des Monitors eine Umgebungstemperatur von ca. 25 – 30 °C herrscht.
Während des Monitorings dürfen keine Personen im Raum zugegen sein, da sonst eine Konkurrenzsituation erzeugt wird.

Vorteile des Bettwanzenmonitors: - Sichere und nachgewiesene Methode (Wärme + CO2) um zuverlässig einen Bettwanzenbefall frühzeitig zu erkennen oder auch die Effektivität nach einer Bekämpfungsmaßnahme zu überprüfen - CO2-Generator hält für 4 – 6 Wochen - Klebeflächen und CO2-Generator sind als Nachrüstsatz erhältlich Weitere Informationen finden Sie hier >>>

Hilfreich beim Transport von bettwanzenbefallener Wäsche sind hierbei auch wasserlösliche Wäschebeutel. In diesen praktischen Wäschesäcken wird die befallene Kleidung sicher verschlossen transportiert und anschliessend so in die Waschmaschine gegeben.
Während dem Waschvorgang lösen sich dann die Beutel rückstandslos auf. Einen aktuellen Bericht zu den wasserlöslichen Wäschebeuteln finden Sie hier >>>

Dienstag, 21. April 2015

30 Gramm Ballaststoffe: Die Zahl der Woche

Jede Woche präsentiert das BMEL interessante Zahlen zu den Themen Ernährung und Landwirtschaft.
30 Gramm empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) als tägliches Minimum für Jugendliche und Erwachsene.

Ballaststoffe sind Pflanzenfasern, die vom Menschen nicht oder nur teilweise verdaut werden können. Sie finden sich hauptsächlich in Vollkorngetreide, Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten. Ballaststoffreiche Lebensmittel bewirken einen langen Sättigungseffekt und erleichtern es somit, das Körpergewicht zu halten oder zu senken. Darüber hinaus regen sie die Darmtätigkeit an und fördern dadurch die Verdauung. Beschwerden wie Verstopfung, Hämorrhoiden und Divertikulose kann so vorgebeugt werden. Zudem senkt eine hohe Ballaststoffzufuhr die Cholesterolkonzentration im Blut und wirkt sich günstig auf die Blutzuckerwerte aus.

Eine hohe Zufuhr von Ballaststoffen insgesamt und besonders von Vollkornprodukten als Ballaststoffquelle kann helfen, das Risiko für die Entstehung von Adipositas, Bluthochdruck, koronarer Herzkrankheit, Diabetes mellitus Typ 2, Darmkrebs sowie Fettstoffwechselstörungen zu senken.

Quellen: BMEL, DGE e.V.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Mittwoch, 15. April 2015

3 Agrartrainings- und Wissenzentren: Die Zahl der Woche

Jede Woche präsentiert das BMEL interessante Zahlen zu den Themen Ernährung und Landwirtschaft.
3 Agrartrainings- und Wissenzentren fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Afrika. Am 17. April 2015 eröffnet Bundesminister Christian Schmidt im Zuge seiner Auslandsreise nach Sambia zusammen mit seinem Amtskollegen Given Lubinda die dritte und neueste Einrichtung in der Nähe von Lusaka, der Hauptstadt Sambias. Die beiden anderen etablierten Zentren befinden sich in Äthiopien und Marokko.
In dem Deutsch-Sambischen Agrartrainings- und Wissenszentrum werden sambische Landwirte mit praxisnahen Trainings in moderner, standortangepasster Landtechnik und nachhaltigen Anbauverfahren im Pflanzenbereich geschult. Die Landwirtschaft in Sambia hat mit einem Anteil von 18,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt des Landes große Bedeutung. Mehr als 70 Prozent aller Erwerbstätigen Sambias sind in der Landwirtschaft tätig, zugleich verfügt diese Branche noch über großes, nicht ausgeschöpftes Potential. Das BMEL möchte durch sein Engagement einen Beitrag unter anderem dazu leisten, die Einkommens- und Beschäftigungssituation der Landbevölkerung Sambias deutlich zu verbessern und den Agrarsektor des Landes zu modernisieren.
Quelle: BMEL
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Montag, 13. April 2015

Hygienepranger jetzt auch in Tschechien: Lebensmittelinspektion veröffentlicht ab heute schwarze Liste der Ekelküchen

Seit Anfang des Jahres ist die staatliche Landwirtschafts- und Lebensmittelinspektion in Tschechien (SZPI) ermächtig, auch die hygienischen Bedingungen in Lebensmittelgeschäften, Schnellimbissen und Restaurants in Tschechien zu kontrollieren. Der Hygienepranger soll somit als Schocktherapie bei Hygienemängeln dienen. Weitere Infos finden Sie hier >>>

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Dienstag, 31. März 2015

231 Eier: die Zahl der Woche

Jede Woche präsentiert das BMEL interessante Zahlen zu den Themen Ernährung und Landwirtschaft.
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Eier hat jeder Bundesbürger durchschnittlich im Jahr 2014 gegessen, und verzehrte damit immerhin 14,4 kg an Eiern. Insgesamt haben die Deutschen im vergangenen Kalenderjahr 18,7 Milliarden Eier verbraucht, mit einem Gesamtgewicht von 1.160.000 Tonnen. Die Käufe der privaten Haushalte an Schaleneiern machen dabei rund die Hälfte aus. Mit rund 63 Prozent der Haushaltskäufe werden in Deutschland am häufigsten Eier aus Bodenhaltung gekauft, danach folgen die Freilandhaltung mit rund 25 Prozent und die ökologische Erzeugung mit rund 10 Prozent. Kleingruppenware spielt inzwischen keine nennenswerte Rolle mehr: Der Einkauf von Eiern aus der Kleingruppenhaltung ist im Jahr 2014 im Vergleich zu 2010 um 77 Prozent gesunken, während der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung um etwa 40 Prozent gestiegen ist.
854.000 Tonnen Eier wurden im Jahr 2014 in Deutschland produziert, rechnet man Bruteier ein. Die vorläufige Versorgungsbilanz der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) weist für 2014 eine verwendbare Erzeugung von 13,8 Milliarden Eiern (+0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr) aus. Im Jahr 2014 importierte Deutschland 424.000 Tonnen Eier und damit fast 45 Prozent mehr als noch im Jahr 2000 (293.000 Tonnen). Auch der Export hat steigende Tendenz: Während im Jahr 2000 noch 72.000 Tonnen exportiert wurden, gingen im Jahr 2014 etwa 123.000 Tonnen Eier ins Ausland. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 70 Prozent.
Quelle: BMEL, BLE
Referat L1
Pressestelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)



 

Mogelpackung des Monats: „Gerolsteiner moment“

Das Erfrischungsgetränk „Gerolsteiner moment“, das bisher in 1-Liter-Plastikflaschen angeboten wurde, gibt es jetzt im Handel in 0,75-Liter-Flaschen - zum gleichen Preis. Das entspricht einer Preiserhöhung von 33,3 %. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin und erklärt das Produkt zur Mogelpackung des Monats März. „Das ist ein Ärgernis für viele Verbraucher, die sich bei uns beschwert haben“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Rezeptur des Produkts ist im Wesentlichen unverändert. Einzige Änderung: Gerolsteiner verwendet jetzt laut Zutatenverzeichnis „Grüntee Aufguss“ statt wie bisher „Grüntee-Extrakt“. Unter „Grüntee-Extrakt“ verbergen sich getrocknete wässrige Auszüge aus Grüntee. „Eine solche Veränderung der Rezeptur kann eine derart eklatante Preiserhöhung nicht rechtfertigen“, sagt Valet. Gerolsteiner führt als weiteres Argument an, dass Verbraucher kleinere Flaschen haben wollen. „Gerne darf es ja kleinere Flaschen geben, wenn das Verbraucher wünschen, aber warum müssen dann die kleineren Flaschen zu einem um ein Drittel höheren Preis verkauft werden“, fragt Valet. Zwar lege der Einzelhändler den Verkaufspreis fest und es sei unklar, wer vor allem von der Preiserhöhung profitiere – Einzelhändler oder Hersteller. Am Ende zahlten aber die Verbraucher die Zeche.

Informationen und Bilder zu dem Produkt sowie weitere Mogelpackungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de veröffentlicht. Jeden Monat rücken die Verbraucherschützer eine Mogelpackung ins Rampenlicht und veröffentlichen diese als „Mogelpackung des Monats“ – auch auf ihrer Facebook-Seite unter www.facebook.com/vzhh.

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Hamburg vom 31.03.2015