Zum 13.12.2014 wurde die VorlLMIDV in Kraft gesetzt, nach der jetzt auch lose (unverpackte) Lebensmittel mit einer Allergenkennzeichnung zu versehen sind. So müssen nun die offen verkauften Lebensmittel, wie Speisen in Restaurants, Back- und Konditorei-Waren beim Bäcker/Konditor und Wurst beim Metzger hinsichtlich der 14 Hauptallergene gekennzeichnet werden.
Wie ist der Stand der Dinge?
Was gibt es hierbei zu beachten?
Wo liegen die Fallstricke?
hier weiterlesen...
Umfangreiche Infos, kostenlose Kopiervorlagen und hilfreiche Anleitungen gibt es auch unter: www.allergenkennzeichnung.eu/
Das Hygiene-Netzwerk berät und diskutiert über aktuelle Bereiche sowie Themen der Hygiene, HACCP, Schädlingsbekämpfung und Hygienedienstleistung. Getreu dem Motto "Hand in Hand mit starken Partnern" finden Sie für jeden Bereich Ihren Ansprechpartner im Kompetenzteam des Hygiene-Netzwerk.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
it is right! but it really do not know who touched it before it got to you on the table
AntwortenLöschenHi! Thanks for the great information you have provided! You have touched on crucial points! Send Valentine Day Gift to Pakistan
AntwortenLöschenVery Good! I like it. online fiver free logo design services usa
AntwortenLöschen