Samstag, 23. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Rohmilch aus Zapfautomaten - hohe Keimbelastung

Milch-ab-Hof-Zapfautomaten sind ein neuer Trend, bei denen sich die Verbraucher ihre Milch direkt beim Erzeugungsbetrieb abfüllen können. Diese Möglichkeit an Rohmilch zu gelangen wird immer beliebter, jedoch teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nun am 28.11.2017 in Berlin im Rahmen seiner Pressekonferenz mit, dass die beliebte Rohmilch eine hohe Keimbelastung hat. 
Insgesamt wurden 304 Untersuchungen von Rohmilch-Proben im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans 2016 durchgeführt, bei denen 19 Prozent, also 58 Proben, die Gesamtkeimzahl bei über 105 KbE/ml lag.
Dazu kommt, dass verschiedene Krankheitserreger in den Proben gefunden wurden, wie beispielsweise in 4 Prozent der Proben Listerien, in 3 Prozent Campylobacter und in 2 Prozent E. Coli.
Um das potentielle Gesundheitsrisiko zu verkleinern, sollte die Rohmilch unbedingt vor dem Verzehr abgekocht werden und auch die Betriebe sind laut Gesetz dazu verpflichtet, an der Abgabestelle den Hinweis "Rohmilch. Vor dem Verzehr abkochen" gut lesbar für die Kunden zu befestigen. 
Rohmilch ist ein empfindliches Lebensmittel und dadurch, dass sie unmittelbar vom Tier im Stall entnommen wird, kann sie mit Krankheitserregern verunreinigt sein, die auch vom Tier auf den Menschen übertragbar sein können. 
Deswegen kann der Konsum von Rohmilch auch gesundheitliche Konsequenzen für den Menschen haben. Wenn man Rohmilch kauft, sollte man also immer auf die Hinweise an den Abgabestellen schauen und die Milch abkochen.
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Mittwoch, 20. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Kalorien müssen in US-Restaurants zukünftig angegeben werden

Der Kaloriengehalt von Lebensmitteln muss zukünftig von Restaurants in Amerika angegeben werden, um Adipositas zu bekämpfen:

Die US-Nahrungsmittelbehörde FDA teilte mit, dass es ab Mai 2018 eine neue Regulierung geben wird, durch die viele Restaurants den Kaloriengehalt ihrer angebotenen Gerichte auf den Speisekarten angeben müssen. Diese Regulierung soll verhindern, dass das Problem des Übergewichts in der US-Bevölkerung nicht weiterhin wächst. Dies wurde schon unter dem damaligen Präsidenten Barack Obama beschlossen. Allerdings konnten einschlägige Studien noch nicht beweisen, dass tatsächlich weniger stark kalorienhaltige Lebensmittel konsumiert werden, wenn die Verbraucher darüber aufgeklärt sind.

Kalorien müssen jedoch nicht nur Restaurants ihn ihren Speisekarten angeben, sondern zukünftig auch Supermärkte bei frisch zubereiteten Lebensmitteln, Tankstellen mit gastronomischen Angeboten und alle Zustelldienste, die Fertiggerichte zu dem Kunden nach Hause liefern.
Des Weiteren davon betroffen sind Vergnügungsparks, Verkaufsautomaten und Kettenrestaurants mit mehr als zwanzig Verkaufspunkten. Zwar sind Mixgetränke in Bars von dieser Vorschrift ausgeschlossen, jedoch muss die Kalorienzahl der alkoholischen Getränke in den Speisekarten auch aufgelistet sein.

Leben retten durch bewusste Ernährung

Bisher konnte man nicht genau sagen, ob sich die Regulierung zu den Kalorienangaben tatsächlich durchsetzen wird, da mit dem neuen Präsidenten Donald Trump viele Entscheidungen hinfällig waren, die Barack Obama noch während seiner Präsidialzeit traf. Einige große Gastronomie-Ketten hatten sich zwar schon dazu entschieden, Kalorienangaben zu machen, aber dennoch versuchten andere Unternehmen diese Vorschriften zu verhindern.
Wie das Food Marketing Institute prophezeit, werden Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte wohl in Zukunft weniger frisch zubereitete Nahrungsmittel anbieten. Dabei ist die Tendenz steigend, dass immer mehr Menschen ein Bewusstsein für ihre Ernährung entwickeln und auf ihre Gesundheit achten, so ein Behördenvertreter der FDA. Wenn ihnen nun noch die Möglichkeit geboten wird, sich besser darüber informieren zu können, was sie konsumieren, kann das ihre Lebensqualität auf Dauer verbessern. Die FDA gab genaue Richtlinien dazu heraus, wo und wie die Angaben zu den Kalorien zu machen sind.

Kommt die Kennzeichnung von Kaloriengehalten in Speisen und Getränken auch auf Europa zu?
Kritiker sagen, dass dies in der Praxis der Tod der regionalen, frischen und gesunden Küche sei.
In den vielfältigen Speisenangeboten der Gastronomie sind die Portionen nie gleich, wenn frisch gekocht wird. Dementsprechend müsste jede einzelne Portion genormt sein, was die Menschen nicht wollen. In den USA hingegen ist dies leichter möglich, weil die Mengenangaben in den Fast-Food-Lokalen immer gleich sind und die Gastronomie hauptsächlich aus diesen Restaurant-Ketten besteht.
Bereits 2014 gab es jedoch Pläne hierzu im Zuge der Umsetzung der Lebensmittel-Informationsverordnung, wegen der schweren Umsetzbarkeit ist der Plan, Angaben zu den Kalorien in der Gastronomie zu machen, jedoch gescheitert.
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Montag, 18. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Allergenkennzeichnung in der Gastronomie – das funktioniert noch lange nicht wie vorgesehen!

Allergenkennzeichnung in der Branche derzeit mangelhaft
Zu wenige Gastronomen halten die Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltstoffe ein. 
Dies ergab eine Überprüfung in der Hamburger Innenstadt von insgesamt 38 Restaurants, bei denen die Kennzeichnung der Allergene auf den Speisekarten getestet wurde. Bei über der Hälfte, nämlich in 21 Gaststätten, wurde nicht genügend darüber informiert. Bei 15 anderen war zu sehen, dass sich diese glücklicherweise gut oder sehr gut an die Vorschriften halten.

Allergenkennzeichnung in der Gastronomie - Das Resultat der Überprüfungen:

Zum ersten ist zu vermerken, dass eine Einheitlichkeit der Kennzeichnungen nicht vorhanden war. In jedem Restaurant fielen die Kennzeichnungen anders aus. Sowohl vollständige als auch unvollständige Allergenkarten waren zu sehen, darunter wurden Zusatzstoffe oder andere Bestandteile von Lebensmitteln vermischt.
Zum Beispiel fand man in einem der untersuchten Restaurants eine Karte, bei der einfach alle Allergene aufgelistet waren, aber der Bezug zu den Gerichten fehlte.
Das zweite Problem war das der Falschinformation, denn das angestellte Personal in den Gaststätten konnte meistens keine genauen Auskünfte über Allergene in den Gerichten geben. Besonders dann nicht, wenn der Koch oder der Geschäftsführer nicht in der Nähe waren.
Der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband macht seine Mitarbeiter auch nur auf die mündliche Auskunftspflicht aufmerksam, wobei eine schriftliche Auskunftspflicht in der Speisekarte oder extra auf einer Karte verpflichtend ist. 
Des Weiteren konnte man erkennen, dass die meisten Restaurants den Ernst der Lage nicht wahrnehmen. Beispielsweise gingen 14 Gaststätten gar nicht darauf ein, als ihnen mitgeteilt wurde, dass die Allergenkennzeichnung zu verbessern ist.

Allergenkennzeichnung: Höchste Zeit für mehr Kontrollen und Bußgelder

Allergenkennzeichnung mit der Allergenfibel einfach in der Umsetzung
Allergenkennzeichnung
Schon seit 2014 ist es laut einem europaweit gültigen Gesetz für Gastwirte verpflichtend, die Gerichte so auszuschreiben, dass Menschen mit einer Allergie auf die möglichen Allergene hingewiesen werden. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. ist ebenfalls der Meinung, dass es für Allergiker lebensnotwenig ist, die Allergene ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Dennoch ist die Umsetzung dieser Verpflichtungen unzureichend und wird oft nicht ernst genommen. Da aber immer mehr Menschen an Allergien leiden und die Zahl der Unverträglichkeiten steigt, ist das nicht mehr zu verantworten.

Die 14 wichtigsten Allergene sollten überall gekennzeichnet vorzufinden sein, was leider immer noch nicht überall der Fall ist. 
Gäste mit Allergien müssen auch heute noch mühsam nach Informationen suchen und werden dabei oft gar nicht fündig.
Die rechtlich verbindlichen Vorgaben müssen zukünftig besser beachtet werden und von der Lebensmittelüberwachung geprüft werden. Bei Verstößen gegen die Gesetze sind in Zukunft Bußgelder verstärkt zu erwarten.

Hier finden Sie alles zur Kennzeichnung der Allergene in der Gastronomie:


 ✓ Allergenfibel >>
 ✓ Allergensymbolik >>>
 ✓ Leitfaden zur Allergenkennzeichnung >>>

Sonntag, 17. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Abmahnung gelungen - Richtige Herstellung / Kennzeichnung von Fisch-Filetspitzen

Der Anbieter von "Netto Marken-Discount AG & Co. KG" wurde mit Erfolg von der Organisation der Verbraucherzentrale Hessen abgemahnt, da dessen Produkt nicht dem entsprach, was es darstellte.
Dabei handelte es sich um die "Seagold Seelachs Filetspitzen", die beim ersten Blick auf die Verpackung besonders hochwertig zu sein schienen. Ein abgebildetes weißes Fischfilet und ein gutklingender Name erwecken hohe Erwartungen, die jedoch schnell verschwinden, wenn man sich das Kleingedruckte auf der Seite durchliest.
Denn in Wirklichkeit handelt es sich um nicht mehr als eine "Seelachszubereitung aus Fischstücken zusammengefügt, in Filetform gefertigt, praktisch grätenfrei, paniert, tiefgefroren".
Schaut man bei der Seelachszubereitung genauer auf die Zutatenliste, stellt man fest, dass diese aus 82 Prozent Seelachs und Kartoffelstärke und 18 Prozent Panade besteht.
Aufmachung und Produktname dürfen nicht irreführend sein
Über dieses Produkt beschwerten sich mehrere Verbraucher, da ihre Erwartungen im Vergleich zur Kennzeichnung laut Verpackung enttäuscht wurden. Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Hessen gingen der Sache nach.
In der EU-Lebensmittelverordnung ist es vorgeschrieben, dass die Angaben und Werbung eines Produktes nicht für den Verbraucher täuschend sein dürfen. Wie ein Fischfilet beschaffen sein sollte, ist in den Leitsätzen für Fisch vorgeschrieben.
Die bereits produzierten "Filetspitzen" von Netto dürfen noch bis Februar 2018 verkauft werden, jedoch hat Netto bereits die Unterlassungserklärung unterschrieben.
Damit verpflichtet sich der Konzern, das Produkt nicht länger als "Filetspitzen" zu deklarieren, wenn es sich dabei nur um eine aus Fischstücken zusammengesetzte Seelachszubereitung aus Kartoffelstärke und Seelachs handelt.
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Freitag, 15. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk – Verbietet die EU die Herstellung von Döner?

Laut aktuellen Meldungen steht der Gebrauch von Phosphat in Döner Kebab massiv auf der Kippe. Für große Unruhe in der Lebensmittelwirtschaft, insbesondere in der „Döner-Branche“ sorgt das Votum des für das Lebensmittelrecht zuständigen Umweltausschusses des Europäischen Parlaments vom 28.11.2017. 
Bei einer Abstimmung stimmte eine Mehrheit von Ausschussmitgliedern für einen von dänischen Sozialisten und belgischen Grünen vorgelegten Entschließungsantrag gegen eine Verwendung von Phosphat in der Döner-Produktion.
Die im sogenannten „Regelverfahren mit Kontrolle“ ausgearbeitete „Verordnung der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Phosphorsäure – Phosphaten – Di-, Tri- und Polyphosphaten (E 338-452) in gefrorenen vertikalen Fleischspießen“.
Der neue Verordnungsentwurf sieht bei der Döner-Herstellung vor, Phosphate in rohen Dönerdrehspießen zuzulassen, um eine bestehende Gesetzeslücke zu schließen.
Bei erhitzten Döner-Spießen sind Phosphate nämlich bereits zugelassen.

Der Entschließungsantrag macht Gesundheitsgefahren des Gebrauchs von Phosphaten in Lebensmitteln geltend - siehe hierzu die Presseerklärung des Europäischen Parlaments.
 
Es gibt jedoch noch Hoffnung. Eine Entscheidung ist mit dem Votum des Ausschusses noch nicht getroffen. Gemäß dem für die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments maßgeblichen Art. 5a Abs. 3 lit. b) und c) des Ratsbeschlusses 1999/498/EG und Art. 106 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist die absolute Mehrheit von Abgeordneten erforderlich, um der Kommission die Annahme des Rechtsaktes zu verweigern.
In der Woche vom 11.-14.12.2017 muss in der Plenarsitzung das Europäische Parlament deshalb zustimmen – hier bleibt abzuwarten, ob sich 376 oder mehr der Abgeordneten der Meinung des Umweltausschusses anschließen.

Selbst wenn ein entsprechendes Votum des gesamten Parlaments zustande käme, so bliebe ein entsprechender Beschluss angreifbar, sagen Fachanwälte.
Es bleibt also spannend, wie es mit einem der am häufigsten verzehrten Lebensmittel in der EU weitergeht.


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Montag, 11. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Ab dem 01.01.2018 strengere Kontrollen in Bayern?

Eine neue überregional tätige Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beginnt am 01.01.2018 ihre Arbeit.

Das bayerische Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung ist zum 01.08.2017 in Kraft getreten. Die bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist mit Hauptsitz in Kulmbach und einer weiteren Dienststelle in Erding eingerichtet worden.
Zum 01.08.2017ist die bayerische Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV)) seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz verabschiedet worden.
Die neue Kontrollbehörde ist statt der Kreisverwaltungsbehörden ab dem 01.01.2018 zuständige Behörde für die Kontroll- und Vollzugsaufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in überregional tätigen Betrieben, die Lebensmittel herstellen und hierfür einer Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 oder nach der Verordnung (EU) Nr. 210/2013 bedürfen, also für alle Betrieb mit einer sogenannten EU-Zulassung.
Ein Betrieb ist gem. § 9 Abs. 3 GesVSV überregional tätig, wenn er dafür ausgelegt ist, stetig ein Gebiet mit mindestens 1,5 Millionen Einwohnern direkt oder indirekt als wesentlicher Marktteilnehmer zu versorgen. Weitere überregional tätige Betriebe, die künftig eine Zuständigkeit der neuen Bayerischen Kontrollbehörde begründen können, sind in § 9 GesVSV aufgezählt.

Kontrolliert werden sollen insbesondere überregional tätige Betriebe, die einer der folgen-
den Betriebskategorien angehören:


a) Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder,

b) Hersteller von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke,

c) Hersteller von Lebensmittelzusatzstoffen,

d) Hersteller von Industriegasen als Lebensmittelzusatzstoffe,

e) Hersteller von Aromen oder Enzymen,

f) Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln,

g) Getreidemühlen und Hersteller von Getreideprodukten einschließlich
    Backvormischungen,

h) Hersteller von kosmetischen Mitteln einschließlich Tätowiermitteln,

i) Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt,

j) Eierpackstellen,

k) Bäckereien,

l) Abpacker von Tee und teeähnlichen Erzeugnissen,

m) Mälzereien,

n) Ölmühlen und ölsamenverarbeitende Betriebe,

o) Zuckerhersteller und

p) Gewürzmühlen und Hersteller von Gewürzzubereitungen sowie

Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel nach Anhang

Es ist noch dieses Jahr damit zu rechnen, dass feststellende Verwaltungsakte gegenüber den betroffenen Betrieben ergehen, so dass die Überwachungszuständigkeit ab dem 01.01.2018 bei der neuen Spezialbehörde für die Kontrolle komplexer Betriebe liegt.

Weitere Informationen zu der neuen Bayerischen Kontrollbehörde finden sich auf der Internetseite www.kblv.bayern.de.
 
Betroffene Betriebe sollten bereits jetzt klären, welche Folgen die neue Zuständigkeit hat und welche betrieblichen Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind (bspw. Vorbereitung mit unseren speziellen Hygiene-Audits, Hygienechecks mit Probenahme, Überprüfung ihres Haccp-Konzeptes, etc.).

Warten Sie nicht auf die Kontrolle, rufen Sie uns heute noch an.
Kostenlose Info-Hotline: 08000/764539  

Weitere Infos zu schulungsrelavanten Hygienethemen finden Sie hier >>> www.hygiene-netzwerk.de/akademie

Samstag, 9. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk-Warum Händewaschen zur Vorbeugung der Grippe wichtiger ist als Vitamin C


Herbstzeit ist zugleich auch Erkältungszeit. Beginnen tut es meist harmlos mit Husten, Heiserkeit oder verschnupfter Nase, wovon in dieser Jahreszeit nur Wenige verschont bleiben. Jedoch kann es auch passieren, dass der Ausbruch akut wird und unter anderem auch Fieber eintritt. Ist dies der Fall, muss man von einer Influenza, also einer echten Grippe, ausgehen. Diese sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da an der Grippe und ihren Folgen jährlich mehr als 1000 Menschen sterben.

Eine Grippe zu verhindern, ist aber gar nicht so schwer, wenn man sich an gewisse Hygienemaßnahmen hält. 

Hierzu sagen die Hygienefachkräfte des Salzkammergut-Klinikum, dass man das Risiko einer Ansteckung vermindern kann, indem man sich besonders in der Grippesaison gründlich die Hände wäscht und auch desinfiziert, was als eine der wirksamsten Methoden der Vorbeugung einer Ansteckung zu betrachten ist.
Was die Hygiene im Krankenhaus betrifft, weisen  die Hygienefachkräfte ausdrücklich darauf hin, zum einen die gewährleisteten Möglichkeiten zur Händedesinfektion zu nutzen und zum anderen das Krankenhaus gar nicht erst zu betreten, wenn man selbst erkältet ist, oder die Anzeichen einer Erkältung spürt. Denn wie die Experten erklären, ist es den Besuchern oft nicht bewusst, dass die von außen mitgebrachten Bakterien und Viren ein Gesundheitsrisiko für die Patienten darstellen.

Doch auch zu Hause ist die Händedesinfektion meist noch effektiver bei der Vorbeugung einer Grippe als die zusätzliche Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitamin C. 


Außerdem kann Erkältungen oder Grippen vorgebeugt werden, indem man zum Beispiel Papiertaschentücher verwendet und diese sofort nach der Benutzung entsorgt, sich gesund ernährt und sein Immunsystem mit einer ausgewogenen Ernährung schützt. Des Weiteren ist auch eine Grippeimpfung zu empfehlen, denn auch wenn der Impfstoff nicht immer hundertprozentig wirkt, kann er dennoch die Komplikationsrate senken. Damit die Viren und Bakterien nicht so schnell übertragen werden (beispielsweise durch Türgriffe oder das übliche Händeschütteln), sollte man möglichst immer statt in die Hände in die Ellenbeuge husten und niesen, was die Händedesinfektion besonders nach einem Besuch im Krankenhaus allerdings trotzdem nicht ausschließt.
In jedem Zimmer ein Desinfektionsmittelspender vorhanden, der beim Verlassen auch benutzt werden sollte. Hat man mit bereits Erkrankten außerhalb des Krankenhauses zutun, sollte regelmäßiges Händewaschen und Handtuchwechsel erfolgen. Kinder, Schwangere und auch Personen mit einem schwachen Immunsystem ist geraten besser von einem Besuch eines Infizierten abzusehen.
Hygieneschulungen zum Thema Personalhygiene und HACCP oder Infektionsschutzgesetz fnden Sie hier >>> www.hygiene-netzwerk.de/akademie

Dienstag, 5. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Die „Fritten-Polizei“ kontrolliert in Zukunft Pommes auf ihren Acrylamid-Gehalt – Teil 2

Zum Thema Acrylamid macht die EU-Kommission in Brüssel in einer 8-seitigen Verordnung mit 26 Seiten Anhang gewerblichen Nahrungsmittelherstellern genaue Vorgaben für die Verarbeitung, von Kartoffel und Mehl zur Herstellung von Pommes, Keksen, Brot, etc.
Es gibt kleine Stellschrauben, um die Entstehung von Acrylamid zu drosseln: insbesondere der Einsatz von weniger Zucker im Rohprodukt, möglichst wenig Erhitzung und möglichst geringe Bräunung.

Acrylamid - die Vorschriften im Einzelnen

Die EU-Kommission fordert zum Thema Acrylamid unter anderem,
•    Kartoffelsorten mit wenig Stärke zu verarbeiten,
•    durch einweichen oder blanchieren die Stärke vor dem Frittieren auswaschen,
•    mit möglichst niedrigen Temperaturen zu garen und
•    Pommes oder Brot nur so stark zu bräunen wie nötig.

Verbraucher sollen bei Produkten zum Selberbacken eine genaue Anleitung bekommen, um so auch zu Hause Risiken zu vermeiden.
Hierbei sollen Bräunungstabellen sollen einen Maßstab bieten.

Acrylamid – was muss ich nun als gewerblicher Hersteller ab 2018 tun:

Es folgt nun eine 3-monatige Einspruchsfrist, bevor die EU-Kommission die Vorlage endgültig annimmt. Derzeit ist von einem Inkrafttreten im Frühjahr 2018 auszugehen.

Acrylamid – warum dieses ganze Prozedere?

Pommes, Kekse, Knäckebrot – all diese Lebensmittel enthalten Acrylamid und dieses kann der Gesundheit schaden
Bei der Produktion von Kunststoffen oder zur Aufbereitung von Trinkwasser kommt In der chemischen Industrie kommt Acrylamid seit Jahrzehnten in der chemischen Industrie seit Jahrzehnten zum Einsatz. Wissenschaftler fanden 2002 heraus, dass der krebserregende Stoff auch in Lebensmitteln vorkommen kann - wenn diese viel Stärke und Zucker, dafür aber wenig Wasser enthalten und auf mehr als 120 Grad erhitzt werden.
Acrylamid – das Frittieren, Backen und Braten von Kartoffel- und Getreideprodukten bieten geradezu ideale Bedingungen: Je stärker Pommes, Bratkartoffeln und Chips gebräunt werden, desto mehr Acrylamid entsteht dabei. Acrylamid steckt oftmals auch in Cornflakes, Toast- und Knäckebrot, Zwieback, Kaffeepulver, Lebkuchen, Keksen sowie in der Panade von Fischstäbchen.

Acrylamid - das Problem:

In hoher Dosis kann Acrylamid Nerven und Erbgut schädigen. Experten warnen schon seit Jahren zudem vor einer möglichen Krebsgefahr. Wegen ihres geringeren Körpergewichts gelten Kinder als besonders gefährdet.
Hier finden Sie den Text und den Anhang der EU-Verordnung >>>

Hier finden Sie den Bericht Teil 1 zum Thema "Pommes-Polizei" >>>

Hier finden Sie den Bericht Teil 3 zum Thema "Pommes-Polizei" >>>

Den 1. Teil zum Thema Acrylamid & "Pommes-Polizei" können Sie hier lesen >>>

Hygieneschulungen und Personalschulungen erhalten Sie hier >>> 

Tipp für die Praxis:
HACCP Konzept als kostenloses E-Book

HACCP-Konzept kostenlos als E-Book hier erhältlich: http://www.haccp-konzept.hygiene-netzwerk.de/
Das E-Book beinhaltet folgende Schwerpunkte:
HACCP-Konzept – Erklärung, Einführung, Umsetzung
Rechtliche Aspekte
HACCP – was ist das
Stufen des HACCP-Konzepts
Personalhygienische Massnahmen
Lenkungspunkte festlegen
Umsetzung des HACCP-Konzepts anhand von Beispielen
Hilfestellung

Montag, 4. Dezember 2017

Zwischen Zuversicht und Zweifeln

WISAG Hygieneradar: Insgesamt eine optimistische Grundstimmung – 67 Prozent der Befragungsteilnehmer sind überzeugt, dass effiziente Hygienemaßnahmen auch unter Kostendruck möglich sind
WISAG Hygieneradar
Frankfurt am Main, den 4. Dezember 2017 – Was bewegt die Verantwortlichen in medizinischen Einrichtungen beim Thema Hygiene? Dieser Frage hat sich die WISAG Facility Service Holding GmbH mit einer Onlinestudie angenommen. Nun hat das Unternehmen die Ergebnisse des ersten Hygieneradars veröffentlicht. Mehr als 500 Verantwortliche aus Kliniken haben an der Studie teilgenommen. Zwei zentrale Erkenntnisse lauten: Das Thema brennt den Befragungsteilnehmern unter den Nägeln, die Vermeidung nosokomialer Infektionen sehen sie als das drängendste Problem.

57 Prozent der Studienteilnehmer gaben an, dass die Vermeidung nosokomialer Infektionen das vorrangige Ziel ihrer Hygienebemühungen ist – dahinter folgt mit großem Abstand die Bestrebung, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern (26 Prozent). Doch welche Mittel ergreifen die Verantwortlichen, um ihr Anliegen zu verwirklichen? Durchschnittlich 30 Prozent der Teilnehmer gaben an, ihre Hygienemaßnahmen in organisatorischen Bereichen wie Aufnahme, OP oder Stationen überdurchschnittlich intensivieren zu wollen. Im technischen Bereich ist der durchschnittliche Wert vergleichbar – wobei es einen deutlichen Ausreißer gibt: 45 Prozent der Teilnehmer planen, ihre Hygienemaßnahmen in der Instrumentenaufbereitung überdurchschnittlich auszubauen. „Angesichts der jüngsten Hygieneskandale und der zunehmenden Regulierung in diesem Bereich empfinden die Teilnehmer die Instrumentenaufbereitung als neuralgischen Punkt und legen hier einen Schwerpunkt. Das birgt allerdings die Gefahr, dass andere sensible Bereiche aus dem Blickfeld geraten“, so Ralf Hempel, Vorsitzender der Geschäftsführung der WISAG Facility Service Holding.

Zweigeteiltes Stimmungsbild

Insgesamt zeigen sich die Befragungsteilnehmer angesichts ihrer Hygieneaktivitäten optimistisch: 67 Prozent sind überzeugt, dass effiziente Hygienemaßnahmen auch unter Kostendruck möglich sind. „Rund ein Drittel sehen das anders: Sie stimmen der Aussage, dass effektive Hygiene unter Kostendruck möglich ist, nicht oder nur teilweise zu. Das zeigt, dass hier ein Bedarf besteht, vorhandene Maßnahmen zu intensivieren und die Mittel zu erhöhen“, erläutert Ralf Hempel. Dr. Frank Wille, Geschäftsführer des Hygieneinstituts HYBETA, hat die Studie fachlich begleitet. Seine Erkenntnis lautet: „Das Hygieneradar offenbart, dass sich die Verantwortlichen in medizinischen Einrichtungen in einem Spannungsfeld befinden: Sie sind hin- und hergerissen zwischen Angst, Lösungssuche und Zuversicht. Ein einfacher Ausweg ist nicht in Sicht. Es bedarf der Initiative und neuer Ansätze, um das Dilemma aufzulösen.“

Nerv der Branche getroffen

Für das erste Hygieneradar waren Verantwortliche von medizinischen Einrichtungen eingeladen, Stellung zu zehn Fragen rund um das Thema Hygiene in Krankenhäusern zu beziehen. Über 500 der Experten ergriffen die Chance und ließen ihre Erfahrungen in die Studie einfließen. Die Teilnehmer stammen aus Häusern unterschiedlichster Größe, sodass ein aussagekräftiges Meinungsbild entstanden ist. Neben der großen Resonanz insgesamt ist auch das Engagement im Speziellen erwähnenswert. „Besonders beeindruckend ist die große Bereitschaft, sich auch inhaltlich in die Studie einzubringen“, sagt Ralf Hempel. „Die Anzahl der Freitextnennungen ist ungewöhnlich hoch und es gab zahlreiche Angebote vonseiten der Teilnehmer für vertiefende Gespräche – die Studie hat offensichtlich einen Nerv der Branche getroffen.“
Ein ausführliches Exposé zu den Ergebnissen des ersten Hygieneradars kann auf www.hygieneradar.de heruntergeladen werden. Die nächste Befragungsrunde startet im Frühjahr 2018.

Die Instrumentenaufbereitung wird als besonders sensibler Bereich wahrgenommen, wenn es um die Hygiene geht
Instrumentenaufbereitung:ein sensibler Bereich, wenn es um die Hygiene geht

Über die WISAG Facility Service – Spezialist für Immobilien:

Das Kerngeschäft der WISAG Facility Service sind technische und infrastrukturelle Dienstleistungen rund um die Immobilie: Facility Management, Gebäudetechnik, Gebäudereinigung, Sicherheit & Service, Catering, Garten- & Landschaftspflege sowie Consulting & Management. Die einzelnen Dienstleistungsbereiche zählen zu den jeweils wichtigsten Anbietern ihrer Branche. Für unterschiedliche Segmente bietet der Immobilienexperte spezielle Servicepakete an. So zum Beispiel für das Gesundheits- und Sozialwesen, für Hotels, Logistik, Retail Service, Shopping Center und für die Wohnungswirtschaft.

Mit rund 17.700 Kunden, 31.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,016 Mrd. Euro im Jahr 2016 ist das Unternehmen einer der führenden Facility-Service-Anbieter in Deutschland. Das Unternehmen ist Teil der WISAG Gruppe, die mit knapp 50.000 Mitarbeitern an mehr als 250 Standorten im In- und Ausland aktiv ist.
Quellenangabe/Copyright für Bilder und Grafiken: WISAG, 2017.
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