Zum achten Mal schrieb der Wirtschaftsclub Köln den Unternehmerpreis aus, der am 15. Juni 2015 durch den Wirtschaftsminister des Landes NRW, Garrelt Duin, verliehen werden soll. Zu der Preisverleihung werden auch in diesem Jahr zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft, städtischen Institutionen und Medien erwartet. Nach der positiven Resonanz und dem großen Medieninteresse in den letzten Jahren ist der Preis eine feste Institution im Wirtschaftsleben unserer Stadt geworden.
Aus den bis zum Bewerbungsschluss am 30. April eingegangenen Bewerbungen haben es die folgenden neun Unternehmen in die Finalrunde geschafft:
Bäckerei Zimmermann KG
Brauerei zur Malzmühle Schwartz Gmbh & Co. KG
Deiters GmbH
Drees & Sommer
Einrichtungsmeile Kölner Ringe
Kurpan Zimmer GmbH & Co. KG
mio – my individual outfit
PAN Klinik Neumarkt Betriebsgesellschaft mbH
REWE Digital GmbH
Die drei bestplatzierten Unternehmen werden am Abend der Preisverleihung bekannt gegeben.
Auswahlkriterien für die Vergabe des Kölner Unternehmerpreises:
Das Unternehmen ...
...bekennt sich zum Standort Köln und zur Verantwortung von regionalen Arbeitsplätzen.
...behauptet sich auf dem Markt und meistert Veränderungen und Anpassungen.
...sichert mit seinen Gewinnen die eigene Zukunft
...überrascht mit neuen Produkten, oder Dienstleistungen.
...betreibt einen schonungsvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen.
...wirtschaftet nachhaltig und gesellschaftlich verantwortlich.
In der Jury entscheiden folgende Personen über die Preisvergabe:
Ute Berg, Wirtschaftsdezernentin der Stadt Köln;
Jörg Hamel, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes;
Marc Kurtenbach, Direktor Merck Finck Co. Privatbankiers / Vorstand Merck Finck und Treuhand AG und Vorsitzender des Wirtschaftsclub Köln;
Prof. Dr. Claudia Loebbecke, M.B.A., Lehrstuhl für BWL, Medien- und Technologiemanagement der Universität Köln;
Dr. h.c. Fritz Schramma, ehemaliger Kölner Oberbürgermeister;
Elisabeth Slapio, Geschäftsführerin der IHK Köln;
Eugen Weis, Geschäftsführer CityNews;
Hans-Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer Köln;
Bewerben konnte sich jedes Unternehmen aus dem Wirtschaftsraum Köln. Ausgeschlossen waren gemeinnützige Institutionen und Unternehmen mit staatlicher/kommunaler Beteiligung (außer Mittelstands-Beteiligungen als Förderinstrument der Bürgschaft- und Beteiligungsbanken). Die Bewerbungsphase endete am 30. April.
Nähere Information unter www.unternehmerpreiskoeln.de
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Das Hygiene-Netzwerk berät und diskutiert über aktuelle Bereiche sowie Themen der Hygiene, HACCP, Schädlingsbekämpfung und Hygienedienstleistung. Getreu dem Motto "Hand in Hand mit starken Partnern" finden Sie für jeden Bereich Ihren Ansprechpartner im Kompetenzteam des Hygiene-Netzwerk.
Mittwoch, 20. Mai 2015
Mittwoch, 13. Mai 2015
Weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen wirksam bekämpfen
Weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen wirksam bekämpfen
Bundeskabinett beschließt Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020)
Das Bundeskabinett hat heute die neue Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) beschlossen. Damit werden die 2008 begonnenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen fortgesetzt und verstärkt.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: " Die weltweite Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen muss gestoppt werden. Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, drohen die Behandlungsmöglichkeiten in ein Vor-Penicillin-Zeitalter zurückzufallen, mit dramatischen Konsequenzen. Krankheiten, die heute gut heilbar sind, wie etwa eine Blasenentzündung oder auch eine entzündete Operationswunde, können dann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Wir haben bereits wichtige Fortschritte erzielt, jetzt geht es darum die Anstrengungen national, aber auch international nochmals deutlich zu verstärken. Nötig sind klare Regeln für den Einsatz von Antibiotika in der Medizin und in der Tierhaltung, aber auch die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und Tests zur Schnelldiagnostik muss vorangerieben werden. Kein Staat kann den weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen alleine aufhalten, deshalb müssen wir auch international an einem Strang ziehen. Bei der WHO-Versammlung nächste Woche werden wir dafür einen gemeinsamen Fahrplan verabschieden. Und auch beim G7-Treffen im Juni haben wir das Thema auf die Agenda gesetzt. Mit der neuen Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie treiben wir die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen auf allen Ebenen voran."
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betont die entscheidende Bedeutung der Eindämmung von Antibiotikaresistenzen für die Gesundheit von Mensch und Tier: „Im Veterinärbereich haben wir schon früh die Zeichen der Zeit erkannt und wichtige Vorschriften erlassen. Aber hier dürfen wir nicht stehen bleiben. Unser Ziel muss es sein, den Einsatz von antibiotisch wirksamen Mitteln weiter zu begrenzen. Auf diesem Weg ist die Novelle des Arzneimittelgesetzes und das damit neu etablierte Minimierungssystem ein Meilenstein. Damit haben wir die Voraussetzungen für die konsequente Erfassung und, auf dieser Grundlage, kontinuierliche Senkung des Arzneimitteleinsatzes geschaffen. Auch die Maßnahmen der Tierwohl-Initiative 'Eine Frage der Haltung' wirken im doppelten Sinne positiv: Zum Wohl der Tiere ohne Antibiotika und zum Wohl der Menschen, da weniger Antibiotika eingesetzt und so weniger Resistenzen gebildet werden.“
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka: „Die Forschung bietet wichtige Ansätze, um Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen: Es gilt zu verstehen, wie sich Resistenzen bilden und unter den Bakterien ausbreiten können. Nur so können wir wirksame Strategien entwickeln, die der steigenden Resistenzbildung entgegenwirken. Gleichzeitig müssen neue, wirksame Antibiotika entwickelt werden, gegen die vor allem die multiresistenten Bakterien wehrlos sind. Antibiotika-Forschung fördert das Bundesforschungsministerium nachhaltig an Forschungseinrichtungen wie dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung und dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung. “
Antibiotika-Resistenzen sind ein ernst zu nehmendes Problem. Sie führen dazu, dass bakterielle Infektionen schwerer oder auch gar nicht mehr behandelbar sind, weil Antibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Dies hat längere und deutlich schwerere Krankheitsverläufe und möglicherweise auch vorzeitige Todesfälle zur Folge. Deshalb ist die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen von großer Bedeutung. Die DART 2020 ist darauf ausgerichtet, die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu verhindern. Sie sieht verschiedene Maßnahmen vor, die parallel in der Human- und Veterinärmedizin ansetzen. Außerdem soll die Strategie dazu beitragen, die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und schnellerer Testverfahren zu verstärken. Tiere und Menschen werden oft von demselben Krankheitserreger infiziert und mit denselben Antibiotika behandelt. Nur mit einem sektorübergreifenden Ansatz kann deshalb die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen erfolgreich eingedämmt werden. Kennzeichnend für die DART 2020 ist daher die konsequente Umsetzung des One-Health-Ansatzes. Die DART ist eine gemeinsame Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Ziele der DART 2020 im Einzelnen:1) One-Health-Ansatz national und international stärken
Die zuständigen Bundesministerien kooperieren in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen im human- und veterinärmedizinischen Bereich und werden die Forschungsvereinbarung zu Zoonosen erneuern. Die Bundesministerien werden die fachlich relevanten internationalen Organisationen unterstützen, um Antibiotikaresistenzen weltweit zu bekämpfen.
2) Resistenzentwicklungen frühzeitig erkennenÜberwachungssysteme werden ausgebaut, um neue Erreger und Resistenzen frühzeitig zu erkennen und repräsentative Daten für ganz Deutschland zu erhalten, die auch der Forschung zur Verfügung stehen. Dies erlaubt, zeitnah Therapie- und Hygiene-Empfehlungen sowie gezielte Präventionsstrategien zu entwickeln.
3) Therapie-Optionen erhalten und verbessernDas Antibiotika-Verbrauchs-Monitoring wird erweitert. Diese Daten bilden auf nationaler Ebene die Grundlage für Interventionsmaßnahmen. Zudem werden Konzepte zur Erstellung und Anwendung von Leitlinien erarbeitet.
4) Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und Infektionen vermeidenSowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin wird die Diagnostik verbessert und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen gefördert. Die Methoden der Tierhaltung müssen in diesem Sinne optimiert werden.
5) Bewusstsein fördern und Kompetenzen stärkenWissen und Handlungskompetenzen müssen sowohl in der Bevölkerung als auch bei Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe durch zielgruppenspezifische Informationen vermittelt werden. Sie können entscheidend dazu beitragen, die Verbreitung resistenter Krankheitserreger einzudämmen.
6) Forschung und Entwicklung unterstützenAlle entsprechenden Forschungsbereiche in der Human- und Veterinärmedizin werden gestärkt und interdisziplinäre Forschungsvorhaben vorangebracht, von der Grundlagenforschung zur Resistenzentstehung und –verbreitung bis hin zur Entwicklung neuer Diagnostika und Arzneimittel.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de
www.bmel.de
Informationen rund um das Thema LMIV und Allergenkennzeichnung finden Sie in unserem Onlineportal
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Bundeskabinett beschließt Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020)
Das Bundeskabinett hat heute die neue Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) beschlossen. Damit werden die 2008 begonnenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen fortgesetzt und verstärkt.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: " Die weltweite Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen muss gestoppt werden. Wenn Antibiotika nicht mehr wirken, drohen die Behandlungsmöglichkeiten in ein Vor-Penicillin-Zeitalter zurückzufallen, mit dramatischen Konsequenzen. Krankheiten, die heute gut heilbar sind, wie etwa eine Blasenentzündung oder auch eine entzündete Operationswunde, können dann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Wir haben bereits wichtige Fortschritte erzielt, jetzt geht es darum die Anstrengungen national, aber auch international nochmals deutlich zu verstärken. Nötig sind klare Regeln für den Einsatz von Antibiotika in der Medizin und in der Tierhaltung, aber auch die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und Tests zur Schnelldiagnostik muss vorangerieben werden. Kein Staat kann den weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen alleine aufhalten, deshalb müssen wir auch international an einem Strang ziehen. Bei der WHO-Versammlung nächste Woche werden wir dafür einen gemeinsamen Fahrplan verabschieden. Und auch beim G7-Treffen im Juni haben wir das Thema auf die Agenda gesetzt. Mit der neuen Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie treiben wir die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen auf allen Ebenen voran."
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betont die entscheidende Bedeutung der Eindämmung von Antibiotikaresistenzen für die Gesundheit von Mensch und Tier: „Im Veterinärbereich haben wir schon früh die Zeichen der Zeit erkannt und wichtige Vorschriften erlassen. Aber hier dürfen wir nicht stehen bleiben. Unser Ziel muss es sein, den Einsatz von antibiotisch wirksamen Mitteln weiter zu begrenzen. Auf diesem Weg ist die Novelle des Arzneimittelgesetzes und das damit neu etablierte Minimierungssystem ein Meilenstein. Damit haben wir die Voraussetzungen für die konsequente Erfassung und, auf dieser Grundlage, kontinuierliche Senkung des Arzneimitteleinsatzes geschaffen. Auch die Maßnahmen der Tierwohl-Initiative 'Eine Frage der Haltung' wirken im doppelten Sinne positiv: Zum Wohl der Tiere ohne Antibiotika und zum Wohl der Menschen, da weniger Antibiotika eingesetzt und so weniger Resistenzen gebildet werden.“
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka: „Die Forschung bietet wichtige Ansätze, um Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen: Es gilt zu verstehen, wie sich Resistenzen bilden und unter den Bakterien ausbreiten können. Nur so können wir wirksame Strategien entwickeln, die der steigenden Resistenzbildung entgegenwirken. Gleichzeitig müssen neue, wirksame Antibiotika entwickelt werden, gegen die vor allem die multiresistenten Bakterien wehrlos sind. Antibiotika-Forschung fördert das Bundesforschungsministerium nachhaltig an Forschungseinrichtungen wie dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung und dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung. “
Antibiotika-Resistenzen sind ein ernst zu nehmendes Problem. Sie führen dazu, dass bakterielle Infektionen schwerer oder auch gar nicht mehr behandelbar sind, weil Antibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Dies hat längere und deutlich schwerere Krankheitsverläufe und möglicherweise auch vorzeitige Todesfälle zur Folge. Deshalb ist die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen von großer Bedeutung. Die DART 2020 ist darauf ausgerichtet, die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen zu verhindern. Sie sieht verschiedene Maßnahmen vor, die parallel in der Human- und Veterinärmedizin ansetzen. Außerdem soll die Strategie dazu beitragen, die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und schnellerer Testverfahren zu verstärken. Tiere und Menschen werden oft von demselben Krankheitserreger infiziert und mit denselben Antibiotika behandelt. Nur mit einem sektorübergreifenden Ansatz kann deshalb die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen erfolgreich eingedämmt werden. Kennzeichnend für die DART 2020 ist daher die konsequente Umsetzung des One-Health-Ansatzes. Die DART ist eine gemeinsame Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Die Ziele der DART 2020 im Einzelnen:1) One-Health-Ansatz national und international stärken
Die zuständigen Bundesministerien kooperieren in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen im human- und veterinärmedizinischen Bereich und werden die Forschungsvereinbarung zu Zoonosen erneuern. Die Bundesministerien werden die fachlich relevanten internationalen Organisationen unterstützen, um Antibiotikaresistenzen weltweit zu bekämpfen.
2) Resistenzentwicklungen frühzeitig erkennenÜberwachungssysteme werden ausgebaut, um neue Erreger und Resistenzen frühzeitig zu erkennen und repräsentative Daten für ganz Deutschland zu erhalten, die auch der Forschung zur Verfügung stehen. Dies erlaubt, zeitnah Therapie- und Hygiene-Empfehlungen sowie gezielte Präventionsstrategien zu entwickeln.
3) Therapie-Optionen erhalten und verbessernDas Antibiotika-Verbrauchs-Monitoring wird erweitert. Diese Daten bilden auf nationaler Ebene die Grundlage für Interventionsmaßnahmen. Zudem werden Konzepte zur Erstellung und Anwendung von Leitlinien erarbeitet.
4) Infektionsketten frühzeitig unterbrechen und Infektionen vermeidenSowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin wird die Diagnostik verbessert und die Umsetzung von Hygienemaßnahmen gefördert. Die Methoden der Tierhaltung müssen in diesem Sinne optimiert werden.
5) Bewusstsein fördern und Kompetenzen stärkenWissen und Handlungskompetenzen müssen sowohl in der Bevölkerung als auch bei Ärztinnen und Ärzten, Tierärztinnen und Tierärzten sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe durch zielgruppenspezifische Informationen vermittelt werden. Sie können entscheidend dazu beitragen, die Verbreitung resistenter Krankheitserreger einzudämmen.
6) Forschung und Entwicklung unterstützenAlle entsprechenden Forschungsbereiche in der Human- und Veterinärmedizin werden gestärkt und interdisziplinäre Forschungsvorhaben vorangebracht, von der Grundlagenforschung zur Resistenzentstehung und –verbreitung bis hin zur Entwicklung neuer Diagnostika und Arzneimittel.
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Dienstag, 5. Mai 2015
Wahrheit und Klarheit bei Lebensmittel-Kennzeichnung? - 4 Praxis-Beispiele
Apfelaroma ohne Apfel:
Tatsächlich verbirgt sich hinter der Bezeichnung „Apfelaroma“ ein Aroma mit Apfelgeschmack. Es ist nicht zu verwechseln mit einem „natürlichen Apfelaroma“, das zu 95 Prozent aus Äpfeln stammen muss.
Schwarze Oliven sind oftmals tatsächlich grüne Oliven:
Auf dem Etikett des Glases oder in der Speisekarte steht: „schwarze Oliven“. In der Zutatenliste findet sich lediglich die Angabe Stabilisator E579. Dieser wird zum Schwärzen von Oliven benutzt. Es handelt sich somit oft nicht um echte, schwarze Oliven sondern um grüne Oliven, die mit diesem Stabilisator schwarz eingefärbt werden.
Der Gesetzgeber schreibt die Kenntlichmachung der Schwärzung für verpackte Ware nicht durch den Hinweis „geschwärzt“ sondern lediglich durch die Angabe von Eisensalzen in der Zutatenliste vor.
Herkunftsangabe von Fleisch oft verwirrend:
Bei Rindfleisch, aber hier nur bei unverarbeitetem Rindfleisch, ist die Herkunfts-angabe vorgeschrieben. Wenn jedoch eine Zugabe von Salz erfolgt, muss das Fleisch nicht mehr der Kennzeichnungspflicht entsprechen, denn es gilt dann als "küchenfertig zubereitet". Wenn Rindfleisch mit Schweinefleisch zu Hackfleisch verarbeitet wird, muss lediglich bei einem mehr als 50-prozentigem Anteil das Herkunftsland von Rindfleisch gekennzeichnet werden.
Seit dem 1. April 2015 gilt in Verbindung mit der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Diese Pflichtkennzeichnung betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch – dabei sind Angaben zum Land der Aufzucht (nicht zum Geburtsort der Tiere) und der Schlachtung erforderlich. Diese Vorgaben gelten aber nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.
Schwarzwälder Schinken von Schweinen aus der Ukraine:
Der Schwarzwälder Schinken trägt zwar das Siegel „geschützte geographische Angabe“, dies bedeutet jedoch nicht, dass Schwarzwälder Schweine das Fleisch für den Schinken liefern müssen. Das Etikett schweigt sich über die Herkunft der Rohware meist aus. Die Schweine können aus der Ukraine kommen, es langt, wenn der Schinken im Schwarzwald geräuchert wurde, da das Räuchern ein wesentlicher Herstellungsprozess ist.
Dagegen stammt die Milch für den Allgäuer Emmentaler mit dem Logo „geschützte Ursprungsbezeichnung“ zwingend aus dem Allgäu.
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Tatsächlich verbirgt sich hinter der Bezeichnung „Apfelaroma“ ein Aroma mit Apfelgeschmack. Es ist nicht zu verwechseln mit einem „natürlichen Apfelaroma“, das zu 95 Prozent aus Äpfeln stammen muss.
Schwarze Oliven sind oftmals tatsächlich grüne Oliven:
Auf dem Etikett des Glases oder in der Speisekarte steht: „schwarze Oliven“. In der Zutatenliste findet sich lediglich die Angabe Stabilisator E579. Dieser wird zum Schwärzen von Oliven benutzt. Es handelt sich somit oft nicht um echte, schwarze Oliven sondern um grüne Oliven, die mit diesem Stabilisator schwarz eingefärbt werden.
Der Gesetzgeber schreibt die Kenntlichmachung der Schwärzung für verpackte Ware nicht durch den Hinweis „geschwärzt“ sondern lediglich durch die Angabe von Eisensalzen in der Zutatenliste vor.
Herkunftsangabe von Fleisch oft verwirrend:
Bei Rindfleisch, aber hier nur bei unverarbeitetem Rindfleisch, ist die Herkunfts-angabe vorgeschrieben. Wenn jedoch eine Zugabe von Salz erfolgt, muss das Fleisch nicht mehr der Kennzeichnungspflicht entsprechen, denn es gilt dann als "küchenfertig zubereitet". Wenn Rindfleisch mit Schweinefleisch zu Hackfleisch verarbeitet wird, muss lediglich bei einem mehr als 50-prozentigem Anteil das Herkunftsland von Rindfleisch gekennzeichnet werden.
Seit dem 1. April 2015 gilt in Verbindung mit der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Diese Pflichtkennzeichnung betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch – dabei sind Angaben zum Land der Aufzucht (nicht zum Geburtsort der Tiere) und der Schlachtung erforderlich. Diese Vorgaben gelten aber nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.
Schwarzwälder Schinken von Schweinen aus der Ukraine:
Der Schwarzwälder Schinken trägt zwar das Siegel „geschützte geographische Angabe“, dies bedeutet jedoch nicht, dass Schwarzwälder Schweine das Fleisch für den Schinken liefern müssen. Das Etikett schweigt sich über die Herkunft der Rohware meist aus. Die Schweine können aus der Ukraine kommen, es langt, wenn der Schinken im Schwarzwald geräuchert wurde, da das Räuchern ein wesentlicher Herstellungsprozess ist.
Dagegen stammt die Milch für den Allgäuer Emmentaler mit dem Logo „geschützte Ursprungsbezeichnung“ zwingend aus dem Allgäu.
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Montag, 4. Mai 2015
Kontrollen der Verbraucherzentralen zur Allergenkennzeichnung - bisher mangelhafte Umsetzung
Bei Kontrollen der Verbraucherzentralen in Fastfood-Restaurants wurde eine mangelhafte Umsetzung der Allergenkennzeichnung festgestellt:
Die Kontrollen zur Umsetzung der Allergenkennzeichnung ergaben, dass nur knapp jeder fünfte Betreiber eines Schnellrestaurants die seit dem 13.12.2014 gültige Informationspflicht zu allergenen Stoffen in losen Lebensmitteln ernst nimmt. Die Verbraucherzentrale NRW führte in ca. 100 Schnellgastronomiebetrieben (Imbissbuden, Burger- und Dönerläden sowie Pizzerien) in den Städten Aachen, Köln und Düsseldorf hierzu Stichproben durch.
Bei abgepackter Ware längst Pflicht, gilt seit 13. Dezember 2014 auch für lose dargebotene Lebensmittel und Speisen die Allergenkennzeichnung. In den Restaurants muss seither auf die 14 häufigsten Allergene deutlich hingewiesen werden. Dies kann zum Beispiel durch ein Hinweisschild neben dem Lebensmittel, über einen Aushang oder mit einer einsehbaren Liste oder Kladde erfolgen. Sogar eine mündliche Auskunft ist ausdrücklich möglich, wenn ein Schild auf diese Informationsmöglichkeit hinweist und Kunden auf Nachfrage auch eine schriftliche Dokumentation zur Verfügung gestellt wird. Zudem muss das Auskunft gebende Personal hierzu ausreichend informiert sein.
Das Service- oder Verkaufspersonal muss also wissen, welche Zutaten in den Produkten enthalten sind. 3 Jahre hatten Restaurants und Imbissbetriebe Zeit, um sich auf diese neue Kennzeichnungspflicht seit Mitte Dezember 2014 einzustellen. Infos zur praxistauflichen Umsetzung finden Sie auf: www.allergenkennzeichnung.eu
4 Monate nach Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Regelung hat die Verbraucherzentrale NRW den Umgang mit der neuen Verordnung in fast 100 Betrieben geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt: In vier von fünf Betrieben fehlte jeglicher Hinweis zu allergenen Zutaten. In lediglich 19 Fällen entsprach die Information den gesetzlichen Vorgaben.
Den Testern wurden in 14 Fällen hierzu schriftliche Hinweise in einer Kladde oder auf Infoblättern überreicht, in 5 Betrieben wurde mit einem Schild auf die mündliche Information durch das Verkaufspersonal sowie auf die ergänzende schriftliche Dokumentation hingewiesen.
Informationen zum Thema Allergenkennzeichnung und der gültigen Informationspflicht finden Sie hier >>>
Kennen Sie schon den neuen Hygiene-Netzwerk Onlineshop? Hier finden Sie alles zum Thema Hygiene, Reinigung, Schädlingsbekämpfung und mehr >>>
Die Kontrollen zur Umsetzung der Allergenkennzeichnung ergaben, dass nur knapp jeder fünfte Betreiber eines Schnellrestaurants die seit dem 13.12.2014 gültige Informationspflicht zu allergenen Stoffen in losen Lebensmitteln ernst nimmt. Die Verbraucherzentrale NRW führte in ca. 100 Schnellgastronomiebetrieben (Imbissbuden, Burger- und Dönerläden sowie Pizzerien) in den Städten Aachen, Köln und Düsseldorf hierzu Stichproben durch.
Bei abgepackter Ware längst Pflicht, gilt seit 13. Dezember 2014 auch für lose dargebotene Lebensmittel und Speisen die Allergenkennzeichnung. In den Restaurants muss seither auf die 14 häufigsten Allergene deutlich hingewiesen werden. Dies kann zum Beispiel durch ein Hinweisschild neben dem Lebensmittel, über einen Aushang oder mit einer einsehbaren Liste oder Kladde erfolgen. Sogar eine mündliche Auskunft ist ausdrücklich möglich, wenn ein Schild auf diese Informationsmöglichkeit hinweist und Kunden auf Nachfrage auch eine schriftliche Dokumentation zur Verfügung gestellt wird. Zudem muss das Auskunft gebende Personal hierzu ausreichend informiert sein.
Das Service- oder Verkaufspersonal muss also wissen, welche Zutaten in den Produkten enthalten sind. 3 Jahre hatten Restaurants und Imbissbetriebe Zeit, um sich auf diese neue Kennzeichnungspflicht seit Mitte Dezember 2014 einzustellen. Infos zur praxistauflichen Umsetzung finden Sie auf: www.allergenkennzeichnung.eu
4 Monate nach Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Regelung hat die Verbraucherzentrale NRW den Umgang mit der neuen Verordnung in fast 100 Betrieben geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt: In vier von fünf Betrieben fehlte jeglicher Hinweis zu allergenen Zutaten. In lediglich 19 Fällen entsprach die Information den gesetzlichen Vorgaben.
Den Testern wurden in 14 Fällen hierzu schriftliche Hinweise in einer Kladde oder auf Infoblättern überreicht, in 5 Betrieben wurde mit einem Schild auf die mündliche Information durch das Verkaufspersonal sowie auf die ergänzende schriftliche Dokumentation hingewiesen.
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