Montag, 25. Mai 2020

Aufgrund von Corona erfolgt im Infektionsschutzgesetz jetzt eine weitreichende Änderung zur Erstbelehrung von Mitarbeitern


Coronavirus MerkblattVom Bundeskabinett wurde eine Formulierungshilfe für die Regierungs-Fraktionen für einen einzubringenden „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen.

Im Infektionsschutzgesetz wird dem § 43 Absatz 1 folgendes hinzugefügt: „Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle kann allgemeinbestimmen, dass der Nachweis nach Satz 1 durch eine vor Aufnahme der Tätigkeitdurch den Arbeitgeber oder Dienstherrn erteilte und von diesem zu dokumentierende Belehrung über die in § 42 Absatz 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 sowie eine in Textform beim Arbeitgeber oder Dienstherrn zu hinterlegende Erklärung in Textform der Person, die erstmalig beschäftigt werden soll, nach der keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind, ersetzt werden kann.“

Sofern dieses im IFSG veröffentlicht ist, können die genannten Behörden festlegen: die Erstbelehrung nach § 43 IFSG kann in den Betrieben durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese Belehrung muss dann vom Arbeitgeber dokumentiert werden.

Erste Gesundheitsämter haben diese Vorgehensweise den Betrieben nahegelegt, damit dort auch eine Einstellung neuer Mitarbeiter im Lebensmittelbereich erfolgen kann.

Eine gute Möglichkeit für Schulung ihrer Mitarbeiter ist die Nutzung unserer E-Learnings…


Unser Service für Sie:
Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne weitere Infos – hierzu haben wir ein Download-Portal erstellt, in dem Sie alle wichtigen Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung der Gastronomie finden.
Hier erhalten Sie die Unterlagen kostenlos >>>
Weitere Themen zu Corona finden Sie hier gesammelt >>>
Wir werden uns weiter um Informationen - nicht nur diesbezüglich - bemühen und leiten diese dann an Sie weiter.
Tragen Sie sich in unserem Newsletter-Verteiler ein und bleiben Sie informiert: https://www.hygiene-netzwerk.de/newsletter/
Verfügbarkeiten über das Hygiene-Netzwerk
Desinfektionsmittel, Masken, Seifenspender - alles zum Thema Corona
Nasen-Mund-Schutz & Desinfektionsmittel für Flächen sowie zur Händedesinfektion sind jederzeit verfügbar.

Hierbei greifen wir auf den Fundus unserer professionellen Partner im Hygiene-Netzwerk zurück und können daher zu diesen Artikeln regelmäßige Sonderaktionen anbieten.
Interesse? Bei Bedarf genügt eine E-Mail oder ein Anruf.

Wir werden uns weiter um Informationen - nicht nur diesbezüglich - bemühen und leiten diese dann an Sie weiter.