Donnerstag, 11. April 2019

Neues Urteil zur Lebensmittel-Informations-Verordnung - Informationen per kostenpflichtiger Hotline sind unzulässig:

Allergeninfo per Hotline ist zulässig
Auch Online-Lebensmittel-Händler müssen vor dem Verkauf ihrer Produkte Informationen zu Allergenen für den Käufer/Interessenten bereitstellen. 
Hierzu dürfen Sie laut einem neuen Urteil des Kammergerichtes Berlin keine kostenpflichtige Telefon-Hotline einsetzen. Gemäß der Lebensmittel-Informations-Verordnung sind alle Informationen zu Allergenen kostenlos bereitzustellen. 

Weitere Infos: