Freitag, 5. Januar 2018

Wie Konsumenten von Lebensmittel-Unternehmern mit diesen 7 dreisten Lebensmittellügen getäuscht werden? - Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk

Was ist in den Produkten tatsächlich enthalten?
Die Lebensmittelindustrie bewegt sich auf einem schmalen Grat, was ihre Produktinformationen angeht. Unternehmen lassen durch fehlerhafte Informationen und unklare Begrifflichkeiten ihre Verbraucher oft Unwahrheiten über Herkunft, Verarbeitungsweise oder Produktinhalt glauben, ohne sich dabei aus dem legalen Bereich heraus zu bewegen.
Erst durch einen Blick auf das Kleingedruckte kann man die Wahrheit über das Produkt vernehmen. 
Doch kaum jemand macht sich wirklich die Mühe, den ganzen Text auf der Verpackung zu lesen. Solange nutzt die Industrie weiterhin ihre kleinen legalen Tricks, um sich selbst auf die Sprünge zu helfen. 

1. Keine Erdbeeren im Erdbeerjoghurt

Erdbeerjoghurt hat leider sehr wenig mit echten Erdbeeren zu tun. Mit Paradeisern und Sägespäne sieht das schon anders aus, denn davon ist wesentlich mehr im Joghurt enthalten als Erdbeeren, von denen tatsächlich nur bis zu einem Prozent im Joghurt sind, damit sich dieser auch Erdbeerjoghurt nennen darf. Es gibt auf der ganzen Welt nicht so viele Erdbeeren, um jedes Joghurt am Markt damit zu befüllen, weswegen etwas anderes herhalten muss. In diesem Fall sind das dann eben Paradeiser und Sägespäne, aus denen mithilfe von Mikroorganismen Erdbeeraroma gewonnen wird.

2. Schwein in Putensalami

Wer sich in der Feinkostabteilung ein Brötchen mit Putensalami holt, um kein Schweinefleisch zu essen, wird schnell enttäuscht. Leider ist es sehr oft der Fall, dass der Name mit dem tatsächlichen Inhalt nicht übereinstimmt. Das kommt daher, dass Putenfett im Gegensatz zu anderen Fettsorten schneller flüssig wird und das schon bei niedrigen Temperaturen. Demzufolge wird Schweinefett oder -speck verwendet, damit die richtige Konsistenz erreicht wird. Dies verbessert zusätzlich den Geschmack und ist in Österreich auch vollkommen legal, solange diese zwei Regeln  eingehalten werden: Laut dem Österreichischen Lebensmittelbuch darf erstens der Anteil an Speck nicht über 30 Prozent liegen und muss zweitens in der Zutatenliste ausgeschrieben sein.

3. Importierte Lebensmittel zu heimischen Lebensmitteln gemacht

Wir bevorzugen regionale Produkte, weil diese wohl gesünder sind und wir die Umwelt weniger belasten wollen. Beispielsweise kaufen wir ein bestimmtes Schweinefleisch, weil auf der Verpackung steht, dass es aus Österreich kommt und haben am Ende doch ein Schnitzel aus Deutschland auf unseren Tellern. Das ist auch gar nicht so schwer, denn sobald das Tier in Österreich aufgezogen und geschlachtet wurde, darf es auch als österreichisches Produkt verkauft werden. Wo es wirklich herkommt bzw. geboren wurde, spielt dabei keine Rolle. Betroffen von dieser Regelung sind Geflügel-, Schafs-, Schweine- und Ziegenfleisch, bei Kalbs- und Rindfleisch hingegen muss bis dato auch das Geburtsland angegeben werden.

4. Keine Bananen in Schokobananen

Der Appetit auf leckere Schokobananen vergeht einem sehr schnell, wenn man erst einmal weiß, durch was diese "Banane" ihren Geschmack bekommt. Die Kult-Nascherei hat nämlich nur sehr wenig mit echten Bananen zu tun. Was den meisten jedoch nicht bewusst ist: Den typischen Geschmack enthält die Schokobanane aus einer Mischung von Alkohol, Essig- und Schwefelsäure. Nicht unbedingt das, was man gerne essen möchte.

5. Irreführende Kennzeichnungen

Scheinbar wollen die Hersteller ihre Verbraucher absichtlich verwirren. Am Beispiel des Erdbeerjoghurts konnte man sehen, dass dieser trotz der Aufschrift "Erdbeeraroma" noch längst keine Erdbeere beinhalten muss, sondern lediglich aus Sägespänen gewonnenes Aroma den gewünschten Geschmack bringt. Sobald auf der Verpackung "natürliches Aroma" steht, kann man zwar davon ausgehen, dass es natürlich ist, aber nicht gleichzeitig auch aus Erdbeeren hergestellt wurde. Nur der Ausgansstoff muss dabei tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sein. Auch bei der Bezeichnung "ohne künstliche Aromastoffe" wird  nur ausgesagt, dass stattdessen natürliche Aromen legitim sind. Und steht auf dem Kirschjoghurt außerdem "ohne Farbstoffe" muss die rötliche Farbe nicht unbedingt von den reifen Früchten stammen. Oftmals wurde an dieser Stelle Rote-Rüben-Saft verwendet, um die schöne Farbe zu erreichen.

6. Kein geräucherter Räucherschinken

Was glauben Sie, wie der Räucherschinken seine unverkennbare Note bekommt? Durch wochenlanges Abhängen in der Räucherkammer tut er es gegen jede Erwartung jedenfalls nicht, sondern lediglich durch Aufsprühen. Statt dem Schinken seine Zeit für das Reifen zu geben, wird Flüssigrauch aus Holzkohle oder das Verbrennen von Spänen gewonnen. Dieser kann dann ganz einfach aufgesprüht werden, ohne langes Warten. Mit der Bezeichnung "Raucharoma" wird schon auf die entsprechende Vorgehensweise hingewiesen.

7. Steirisches Kürbiskernöl

Der Verbraucherschutz in Österreich führte einen Test durch, der die Aufmerksamkeit aller Liebhaber von Kürbiskernöl weckte. Nur 13 von 30 getesteten Produkten enthielten Kürbiskerne, die auch wirklich aus Österreich stammten. In 11 Fällen kamen sie aus Russland, in 6 weiteren Fällen aus China. Legal ist das dennoch, weil die Herkunft der Kerne nicht angegeben muss. Sollte aber auf einem Produkt beispielsweise "Steirisches Kürbiskernöl" stehen, dann müssen die Kerne tatsächlich aus der Steiermark, dem Südburgenland oder aus Teilen Niederösterreichs kommen. Wenn nur ein Bild der Steiermark erscheint oder "erste Pressung aus Österreich" zu lesen ist, heißt das laut den Verbraucherschützern nicht, dass dort heimische Kürbiskerne verwendet wurden.

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