Mittwoch, 2. September 2015

Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben:

Wovon hängt die Häufigkeit von Betriebskontrollen der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben ab?
Wie kann der Betriebsverantwortliche dies steuern?
Kennen Sie ihre Risikoeinstufung?
Fragen über Fragen - aber gerade das Wissen um dieses Thema kann ihnen zukünftig nicht nur Geld sondern auch häufige Kontrollen sparen. Die Kontrollen sind in Niedersachsen seit dem 05.12.2014 gebührenpflichtig, NRW wird zum 01.01.2016 folgen – der Start in den anderen Bundesländern ist noch offen. Wichtig ist es also für den Betriebsverantwortlichen die Einstufung seiner Risikoklasse zu kennen. Die Lebensmittelkontrolleure stufen die Betriebe nach einer vor Ort-Kontrolle in eine von 9 Risikoklassen ein. Eine Einstufung in Risikoklasse 1 bedeutet… hier weiterlesen >>>

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