Montag, 11. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Ab dem 01.01.2018 strengere Kontrollen in Bayern?

Eine neue überregional tätige Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beginnt am 01.01.2018 ihre Arbeit.

Das bayerische Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung ist zum 01.08.2017 in Kraft getreten. Die bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist mit Hauptsitz in Kulmbach und einer weiteren Dienststelle in Erding eingerichtet worden.
Zum 01.08.2017ist die bayerische Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung (GesVSV)) seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz verabschiedet worden.
Die neue Kontrollbehörde ist statt der Kreisverwaltungsbehörden ab dem 01.01.2018 zuständige Behörde für die Kontroll- und Vollzugsaufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung in überregional tätigen Betrieben, die Lebensmittel herstellen und hierfür einer Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 oder nach der Verordnung (EU) Nr. 210/2013 bedürfen, also für alle Betrieb mit einer sogenannten EU-Zulassung.
Ein Betrieb ist gem. § 9 Abs. 3 GesVSV überregional tätig, wenn er dafür ausgelegt ist, stetig ein Gebiet mit mindestens 1,5 Millionen Einwohnern direkt oder indirekt als wesentlicher Marktteilnehmer zu versorgen. Weitere überregional tätige Betriebe, die künftig eine Zuständigkeit der neuen Bayerischen Kontrollbehörde begründen können, sind in § 9 GesVSV aufgezählt.

Kontrolliert werden sollen insbesondere überregional tätige Betriebe, die einer der folgen-
den Betriebskategorien angehören:


a) Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder,

b) Hersteller von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke,

c) Hersteller von Lebensmittelzusatzstoffen,

d) Hersteller von Industriegasen als Lebensmittelzusatzstoffe,

e) Hersteller von Aromen oder Enzymen,

f) Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln,

g) Getreidemühlen und Hersteller von Getreideprodukten einschließlich
    Backvormischungen,

h) Hersteller von kosmetischen Mitteln einschließlich Tätowiermitteln,

i) Hersteller von Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt,

j) Eierpackstellen,

k) Bäckereien,

l) Abpacker von Tee und teeähnlichen Erzeugnissen,

m) Mälzereien,

n) Ölmühlen und ölsamenverarbeitende Betriebe,

o) Zuckerhersteller und

p) Gewürzmühlen und Hersteller von Gewürzzubereitungen sowie

Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel nach Anhang

Es ist noch dieses Jahr damit zu rechnen, dass feststellende Verwaltungsakte gegenüber den betroffenen Betrieben ergehen, so dass die Überwachungszuständigkeit ab dem 01.01.2018 bei der neuen Spezialbehörde für die Kontrolle komplexer Betriebe liegt.

Weitere Informationen zu der neuen Bayerischen Kontrollbehörde finden sich auf der Internetseite www.kblv.bayern.de.
 
Betroffene Betriebe sollten bereits jetzt klären, welche Folgen die neue Zuständigkeit hat und welche betrieblichen Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind (bspw. Vorbereitung mit unseren speziellen Hygiene-Audits, Hygienechecks mit Probenahme, Überprüfung ihres Haccp-Konzeptes, etc.).

Warten Sie nicht auf die Kontrolle, rufen Sie uns heute noch an.
Kostenlose Info-Hotline: 08000/764539  

Weitere Infos zu schulungsrelavanten Hygienethemen finden Sie hier >>> www.hygiene-netzwerk.de/akademie

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