Donnerstag, 30. November 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: „Pommes-Polizei“ soll Giftstoffe in Pommes Frites verhindern

Die EU-Kommission macht nun Ernst und will ab 2018 den Gehalt am umstrittenen Acrylamid in gerösteten, gebackenen und frittierten Produkten reduzieren.

Ab dem Frühjahr 2018 gelten für die Herstellung von Pommes Frites, Chips, Keksen und ähnlichen Nahrungsmitteln eine neue Regelung. Diese Vorgaben gelten auch für
Backstuben oder Imbissbuden.
Das gefürchtete Acrylamid entsteht insbesondere beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren vor allem bei besonders stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln und Mehl sowie Kaffee.

Acrylamid - wie es entsteht?

Acrylamid entsteht, wenn kohlenhydratreiche Lebensmittel wie Pommes, Kekse, Chips und andere Backwaren über 120°Celsius erhitzt werden. Acrylamid ist auch in Knäckebrot und Chrunch-Müsli enthalten. Acrylamid  wurde 2002 erstmals in großen Mengen entdeckt, seit dieser Zeit wird bezüglich Acrylamid wurde und seine gesundheitlichen Auswirkungen geforscht. Weiterhin sucht man nach Wegen, die  Konzentration von Acrylamid bei der Zubereitung von Lebensmitteln zu verringern.
Acrylamid hat Erbgut und ist angeblich Krebs erregend – weshalb die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit aufgrund von Tierversuchen 2015 Acrylamid  als krebserregenden Stoff einstufte.

Acrylamid – wie gefährlich ist es wirklich für den Menschen?

Wie hoch das Risiko durch Acrylamid für den Menschen wirklich ist, konnte die Wissenschaft noch nicht abschließend klären. Die krebserregende Wirkung von Acrylamid ist bei Mäusen und Ratten belegt, ob das auch für  Menschen gilt, muss noch weiter erforscht werden.
Acrylamid - was bedeutet die neue Richtlinie für die Anbieter von Pommes?
Ab April 2018 müssen Imbiss-Betreiber, Lebensmittelhersteller und Gastronomen dafür sorgen, dass der Acrylamid-Gehalt in ihren Produkten einen bestimmten Richtwert nicht übersteigt. Dies bedeutet konkret: Brot muss kürzer und weniger heiß gebacken, Pommes müssen weniger heiß frittiert werden.
Es gilt daher die Regel: „Vergolden statt Verkohlen“, da der Acrylamid-Gehalt mit einem zunehmendem Bräunungsgrad ansteigt.
Siehe hierzu auch den Pressebericht der EU-Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-2028_de.htm

Aktuelle Infos aus der Branche finden Sie hier: http://www.hygiene-netzwerk.de/presseportal

Hier lesen Sie die Fortsetzung Teil 2 zum Thema "Pommes-Polizei" >>>

Hier finden Sie den Bericht Teil 3 zum Thema "Pommes-Polizei" >>>

Hygieneschulungen, Webinare und E-Learning zum Thema Hygiene & HACCP finden Sie hier: http://www.hygiene-netzwerk.de/akademie

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