Montag, 18. Dezember 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk: Allergenkennzeichnung in der Gastronomie – das funktioniert noch lange nicht wie vorgesehen!

Allergenkennzeichnung in der Branche derzeit mangelhaft
Zu wenige Gastronomen halten die Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltstoffe ein. 
Dies ergab eine Überprüfung in der Hamburger Innenstadt von insgesamt 38 Restaurants, bei denen die Kennzeichnung der Allergene auf den Speisekarten getestet wurde. Bei über der Hälfte, nämlich in 21 Gaststätten, wurde nicht genügend darüber informiert. Bei 15 anderen war zu sehen, dass sich diese glücklicherweise gut oder sehr gut an die Vorschriften halten.

Allergenkennzeichnung in der Gastronomie - Das Resultat der Überprüfungen:

Zum ersten ist zu vermerken, dass eine Einheitlichkeit der Kennzeichnungen nicht vorhanden war. In jedem Restaurant fielen die Kennzeichnungen anders aus. Sowohl vollständige als auch unvollständige Allergenkarten waren zu sehen, darunter wurden Zusatzstoffe oder andere Bestandteile von Lebensmitteln vermischt.
Zum Beispiel fand man in einem der untersuchten Restaurants eine Karte, bei der einfach alle Allergene aufgelistet waren, aber der Bezug zu den Gerichten fehlte.
Das zweite Problem war das der Falschinformation, denn das angestellte Personal in den Gaststätten konnte meistens keine genauen Auskünfte über Allergene in den Gerichten geben. Besonders dann nicht, wenn der Koch oder der Geschäftsführer nicht in der Nähe waren.
Der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband macht seine Mitarbeiter auch nur auf die mündliche Auskunftspflicht aufmerksam, wobei eine schriftliche Auskunftspflicht in der Speisekarte oder extra auf einer Karte verpflichtend ist. 
Des Weiteren konnte man erkennen, dass die meisten Restaurants den Ernst der Lage nicht wahrnehmen. Beispielsweise gingen 14 Gaststätten gar nicht darauf ein, als ihnen mitgeteilt wurde, dass die Allergenkennzeichnung zu verbessern ist.

Allergenkennzeichnung: Höchste Zeit für mehr Kontrollen und Bußgelder

Allergenkennzeichnung mit der Allergenfibel einfach in der Umsetzung
Allergenkennzeichnung
Schon seit 2014 ist es laut einem europaweit gültigen Gesetz für Gastwirte verpflichtend, die Gerichte so auszuschreiben, dass Menschen mit einer Allergie auf die möglichen Allergene hingewiesen werden. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V. ist ebenfalls der Meinung, dass es für Allergiker lebensnotwenig ist, die Allergene ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Dennoch ist die Umsetzung dieser Verpflichtungen unzureichend und wird oft nicht ernst genommen. Da aber immer mehr Menschen an Allergien leiden und die Zahl der Unverträglichkeiten steigt, ist das nicht mehr zu verantworten.

Die 14 wichtigsten Allergene sollten überall gekennzeichnet vorzufinden sein, was leider immer noch nicht überall der Fall ist. 
Gäste mit Allergien müssen auch heute noch mühsam nach Informationen suchen und werden dabei oft gar nicht fündig.
Die rechtlich verbindlichen Vorgaben müssen zukünftig besser beachtet werden und von der Lebensmittelüberwachung geprüft werden. Bei Verstößen gegen die Gesetze sind in Zukunft Bußgelder verstärkt zu erwarten.

Hier finden Sie alles zur Kennzeichnung der Allergene in der Gastronomie:


 ✓ Allergenfibel >>
 ✓ Allergensymbolik >>>
 ✓ Leitfaden zur Allergenkennzeichnung >>>

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