Montag, 6. November 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk-Urteil des OVG Niedersachsen zur Gebührenerhebung für Lebensmittel-Kontrollen

Kontrollgebühren für Regelkontrollen
In seinem aktuellen Urteil vom 27.09.2017 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in insgesamt 8 anhängigen Verfahren, dass die Erhebung von Gebühren für amtliche Regelkontrollen in Lebensmittelbetrieben weitgehend rechtmäßig sind.
Nach dem niedersächsischen Gebührenrecht richtet sich die Häufigkeit dieser Routinekontrollen nach der sogenannten Risikobewertung, einem Punktesystem, das insbesondere Größe (Anzahl der hergestellten Lebensmittel), die Verzehrsgruppe, das Risiko der hergestellten Lebensmittel sowie bisherige lebensmittelrechtliche Beanstandungen des betroffenen Unternehmens berücksichtigt.
Das OVG Lüneburg entschied nun, dass Lebensmittelunternehmer auf Grundlage der niedersächsischen GOVV grundsätzlich zu den Kosten für die Durchführung dieser Routinekontrollen herangezogen werden dürfen.
Ein Lebensmittelunternehmen gebe durch seinen Betrieb einen hinreichenden Anlass für die Durchführung dieser planmäßigen Routinekontrollen.

Die Veröffentlichung des OVG Niedersachsen finden Sie hier >>>

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen