Traditionsgemäß führt der Colonia Kochkunstverein und Gasteria von 1884 e.V. nun schon seit 1948 die Kölner Stadtmeisterschaften durch.
Dank der hervorragenden und großartigen Unterstützung der Metro Köln, insbesondere durch den Geschäftsführer Herrn Tim Wenz, wurde der „Metro Rheinland Pokal“ der auszubildenden
Köchinnen und Köche geschaffen.
Die Teilnahme an dieser sehr aufwendigen, insbesondere auch der IHK-Gesellenprüfung nah angepasste Meisterschaft, ist heute immer noch ein bedeutendes Sprungbrett unserer Jugend in den Beruf der Köchin und des Kochs. Man erlangt die Befähigung einen weiteren Schritt nach
vorne zu gehen, sich und sein Können der ausgewählten CKV Jury zu präsentieren. Die Teilnehmer haben die Chance für das nationale und internationale Parkett vorbereitet zu werden
und letztendlich dies für eine aufstrebende und ambitionierte Karriere zu nutzen.
Köln ist mittlerweile eine Stadt mit einer absolut hochwertigen internationalen Hotellerie- und
Gastronomielandschaft. Neben Spitzengastronomen zählen auch weltweit agierende Firmen mit
ihren Betriebskasinos, in denen hervorragend gekocht wird, zum Erfolg der Rheinmetropole.
Teilnahmeberechtigt an der Stadtmeisterschaft sind alle Auszubildenden, die zum Zeitpunkt der
Meisterschaft in einem Ausbildungsverhältnis stehen und im Veranstaltungsjahr maximal das
23. Lebensjahr vollenden. Daneben müssen die Auszubildenden sich 2016 entweder im vorletzten
oder letzten Ausbildungsjahr befinden oder in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung bereits abgelegt
haben.
Im Rahmen des Wettbewerbes gilt es anfangs einen theoretischen Vorentscheid am
11. Februar 2016 im Pullmann Hotel Cologne zu bewältigen. Die erste Hürde gemeistert, findet
dann am 28. Februar 2016 in der Metro C&C Köln-Godorf die praktische Prüfung für 10
Teilnehmer statt. Nach erfolgreicher praktischer Prüfung wird der/die GewinnerIn am NRW-Pokal
am 09. April 2016 teilnehmen. Der Gewinner des jeweiligen Landespokals tritt zur Deutschen
Meisterschaft (Finale Rudolf Achenbach Preis) in Frankfurt an.
Robert Wullen
Pressesprecher – Public Relations Officer
Weitere Infos unter: info@colonia-kochkunstverein.de
Das Hygiene-Netzwerk berät und diskutiert über aktuelle Bereiche sowie Themen der Hygiene, HACCP, Schädlingsbekämpfung und Hygienedienstleistung. Getreu dem Motto "Hand in Hand mit starken Partnern" finden Sie für jeden Bereich Ihren Ansprechpartner im Kompetenzteam des Hygiene-Netzwerk.
Montag, 8. Februar 2016
Dienstag, 26. Januar 2016
BVLK empfiehlt die DBL-Dienstleistung
„Empfohlen vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.“ – galt diese Auszeichnung bereits für die Hygienekleidung Euroclean in Verbindung mit dem DBL-Mietservice, geht der BVLK jetzt noch einen Schritt weiter.
Im Januar 2016 weitete der Verband das Siegel auf die gesamte Dienstleistung des DBL-Verbundes im Segment der Berufskleidung lebensmittelverarbeitender Betriebe aus. Mit diesem Schritt gilt die Empfehlung nun für alle DBL-Kollektionen, die nach DIN 10524 aufbereitet werden. Das Siegel wird dabei stets für ein Jahr vergeben.
„Wir freuen uns sehr, dass uns der Bundesverband jetzt für unsere komplette Dienstleistung – das Waschen, die Pflege, die Aufbereitung und die Logistik – rund um die Versorgung mit Berufskleidung in lebensmittelverarbeitenden Betrieben ausgezeichnet hat“, bestätigt Thomas Echelmeyer, Key Account Manager der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH.
Damit steht allen lebensmittelverarbeitenden Unternehmen – dazu gehören gastronomische Betriebe ebenso wie die Lebensmittelindustrie – ein hygienischer, komfortabler und vom Verband anerkannter Weg bei der Organisation ihrer Berufskleidung zur Verfügung. Dafür ist das Siegel – übrigens exklusiv an die DBL vergeben – ab sofort ein sichtbares Zeichen.
DBL ist Partner im Hygiene-Netzwerk >>>
Im Januar 2016 weitete der Verband das Siegel auf die gesamte Dienstleistung des DBL-Verbundes im Segment der Berufskleidung lebensmittelverarbeitender Betriebe aus. Mit diesem Schritt gilt die Empfehlung nun für alle DBL-Kollektionen, die nach DIN 10524 aufbereitet werden. Das Siegel wird dabei stets für ein Jahr vergeben.
„Wir freuen uns sehr, dass uns der Bundesverband jetzt für unsere komplette Dienstleistung – das Waschen, die Pflege, die Aufbereitung und die Logistik – rund um die Versorgung mit Berufskleidung in lebensmittelverarbeitenden Betrieben ausgezeichnet hat“, bestätigt Thomas Echelmeyer, Key Account Manager der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH.
Damit steht allen lebensmittelverarbeitenden Unternehmen – dazu gehören gastronomische Betriebe ebenso wie die Lebensmittelindustrie – ein hygienischer, komfortabler und vom Verband anerkannter Weg bei der Organisation ihrer Berufskleidung zur Verfügung. Dafür ist das Siegel – übrigens exklusiv an die DBL vergeben – ab sofort ein sichtbares Zeichen.
DBL ist Partner im Hygiene-Netzwerk >>>
Freitag, 13. November 2015
Vortrag Dr. Friedhelm Erkens im Wirtschaftsclub Köln
Sehr gut besucht war der Vortrag von Dr. Friedhelm Erkens, Sportmediziner und niedergelassener Orthopäde mit zwei eigenen Praxen in Bocholt und Klewe. Als ehemaliger Mannschaftsarzt des FC Schalke 04 zählt er noch heute zahlreiche Spitzensportler zu seinen Patienten, aber auch Führungskräfte und Mitarbeiter.
Als Orthopäde verfolgt der begeisterte Marathonläufer einen ganzheitlichen Ansatz. Bei körperlichen Beschwerden nur die Symptome zu behandeln, hält er für unzureichend. Die Suche nach den Ursachen führte ihn zu einer intensiven Beschäftigung mit moderner Gehirnforschung; und die Ergebnisse seiner Recherchen fließen in seine Vorträge, Seminare und Coachings ein. Sein Thema im Wirtschaftsclub Köln war „Der Zwölfzylinder im Kopf“ – die Leistungsfähigkeit unseres Gehirns.
Anhand vieler Beispiele aus seiner beruflichen Praxis verdeutlichte der erfahrene Referent und Arzt, weshalb die Nutzung beider Gehirnhälften erfolgsentscheidend ist – sowohl im Berufs- als auch im Privatleben. Den interessierten Zuhörern erklärte er, dass die meisten Erwachsenen verlernt haben, ihre angeborenen Fähigkeiten richtig einzusetzen – und so auf 50 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit verzichten.
Emotionale Belastungen und körperliche Beschwerden gehen, wie er verdeutlichte, in der Regel mit einseitiger Gehirnnutzung einher. Durch einfache und bei Bedarf auch medizinische Tests lässt sich jedoch erkennen, welche Gehirnhälfte die dominantere ist. Die therapeutische Konsequenz ist dann, beide Gehirnhälften gleichermaßen – durch ebenfalls einfache Übungen – im Alltag zu trainieren. Hierdurch können, wie der Referent nachwies, innerhalb wenige Wochen sehr gute Ergebnisse und Höchstleistungen beider Gehirnhälften erzielt werden.
Sie haben Fragen zum Wirtschaftsclub Köln oder zur Pressemeldung?
Antonie Schweitzer
Pressesprecherin
www.wirtschaftsclub-koeln.de
Das Hygiene-Netzwerk ist Mitglied im Wirtschaftsclub Köln >>>
Als Orthopäde verfolgt der begeisterte Marathonläufer einen ganzheitlichen Ansatz. Bei körperlichen Beschwerden nur die Symptome zu behandeln, hält er für unzureichend. Die Suche nach den Ursachen führte ihn zu einer intensiven Beschäftigung mit moderner Gehirnforschung; und die Ergebnisse seiner Recherchen fließen in seine Vorträge, Seminare und Coachings ein. Sein Thema im Wirtschaftsclub Köln war „Der Zwölfzylinder im Kopf“ – die Leistungsfähigkeit unseres Gehirns.
Anhand vieler Beispiele aus seiner beruflichen Praxis verdeutlichte der erfahrene Referent und Arzt, weshalb die Nutzung beider Gehirnhälften erfolgsentscheidend ist – sowohl im Berufs- als auch im Privatleben. Den interessierten Zuhörern erklärte er, dass die meisten Erwachsenen verlernt haben, ihre angeborenen Fähigkeiten richtig einzusetzen – und so auf 50 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit verzichten.
Emotionale Belastungen und körperliche Beschwerden gehen, wie er verdeutlichte, in der Regel mit einseitiger Gehirnnutzung einher. Durch einfache und bei Bedarf auch medizinische Tests lässt sich jedoch erkennen, welche Gehirnhälfte die dominantere ist. Die therapeutische Konsequenz ist dann, beide Gehirnhälften gleichermaßen – durch ebenfalls einfache Übungen – im Alltag zu trainieren. Hierdurch können, wie der Referent nachwies, innerhalb wenige Wochen sehr gute Ergebnisse und Höchstleistungen beider Gehirnhälften erzielt werden.
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Antonie Schweitzer
Pressesprecherin
www.wirtschaftsclub-koeln.de
Das Hygiene-Netzwerk ist Mitglied im Wirtschaftsclub Köln >>>
Mittwoch, 4. November 2015
Einfacher, günstiger und ökologischer reinigen – ohne Wassereimer mit Chemie!
Der Einsatz aggressiver Chemie in der Unterhaltsreinigung verlangt hohes Expertenwissen oder Vorkehrungen zur Arbeitsplatzsicherheit; Reinigungschemie wird unnötig verschwendet; Verwechslungen oder Falscheinsätze von Reinigungschemie; mühsames Tragen schwerer vorbefeuchteter Mopps oder von Wassereimern; hoher Wasserverbrauch gegenüber innovativen Reinigungssystemen; Sicherheit am Arbeitsplatz muss den neuesten Vorschriften der EU Gesundheits- und Sicherheitsregelungen entsprechen – alle diese täglichen Herausforderungen können wir Ihnen mit ClaraClean® von AVET- das Reinigungskonzept der Zukunft – beantworten, und auch lösen!
ClaraClean® 2.0 - die SWISS Quality Lösung mit dem Ecolabel Nordic Swan für eine perfekte Dosierung und neue Standards für unschlagbare hygienische Sauberkeit, weil….
1. AVET hat den speziellen Prozess entwickelt und patentiert, der die kontrollierte und gleichmässige Abgabe von Reinigungstensiden bei Mopps und Microfasertüchern ermöglicht und dadurch eine extrem hohe Reinigungsleistung (100m2) auf glatten Oberflächen bietet.
2. Die Mopps oder die Microfasertücher müssen lediglich mit Wasser befeuchtet werden und die,
in die Textilien eingebetteten reinigungsaktiven Substanzen, werden kontrolliert und effizient aktiviert und abgegeben – bis zu 80% Einsparungen von Chemie & Wasser!
3. Die Menge an eingesetztem Wasser ist genau den Reinigungsbedürfnissen angepasst.
Eine exklusive Eigenschaft des ClearClean 2.0 Systems – Vereinigung von Reinigungstextil, Tensid und Wasser.
4. Nach der Reinigung können die Mopps einfach im normalen Waschprozess wieder beladen werden. Dieser Vorgang kann bis zu über 700-mal wiederholt werden.
Weitere Infos finden Sie unter www.claraclean.com. Gerne möchten wir Ihnen die Philosophie des ClaraClean® 2.0 Reinigungskonzeptes bei einem persönlichen Termin präsentieren.
Möchten Sie erfahren, wieso die Unispitäler Zürich, Basel, Bern, Lausanne, viele kleinere Spitäler, Heime sowie bedeutende Reinigungsunternehmen erfolgreich mit ClaraClean® reinigen? Ich erzähle es Ihnen gerne!
Hier zum Youtube-Video >>>
Einen aktuellen Bericht zu Avet mit weiteren Referenzartikeln finden Sie hier >>>
PS: Testen Sie es einfach mal; mit unserem ClaraClean® STARTER-Set >>>
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Mittwoch, 23. September 2015
Procter & Gamble verurteilt: Landgericht Frankfurt untersagt irreführende Werbung für Lenor Weichspüler
Der Konsumgüterkonzern Procter & Gamble darf den konzentrierten Weichspüler seiner Marke Lenor nicht mehr mit dem herausgestellten Hinweis «+30 % mehr Wäschen pro Liter» bewerben. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main, nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg das Unternehmen erst abgemahnt und dann verklagt hatte (Urteil vom 30. Juli 2015, Az. 2-03 O 19/15). Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Das Gericht sah in der Auslobung für das sogenannte Lenor Superkonzentrat eine irreführende Angabe. Die Aussage sei zwar objektiv richtig, werde von der allgemeinen Verbraucherschaft jedoch mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden. "Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wird das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er «+30 % mehr» Waschladungen pro Flasche erhält", meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt hat, sind es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen", erläutert Valet.
Mit dem Zusatz «pro Liter» habe Procter & Gamble zwar auf die tatsächliche Bezugsgröße hingewiesen, aber in einer viel kleineren Schriftgröße. "Verbraucherfreundlich ist diese Zahlentrickserei nicht, weil sie an den Bedürfnissen von Verbrauchern beim Einkaufen vorbei geht", kritisiert Valet. Mit dem Pro-Liter-Vergleich führe der Konzern seine Kunden hinters Licht. Oft sei das Konzentrat trotz der größeren Ergiebigkeit sogar ein Minusgeschäft. So kostete der Lenor Weichspüler in der 950-Milliliter-Flasche beim Händler Real 2,49 Euro und damit sogar 50 Cent mehr als die alte 1.200-Milliliter-Flasche für 1,99 Euro, was unterm Strich einem Preisaufschlag von 12 Prozent entspricht.
Pressestelle
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
presse@vzhh.de
Weitere Pressemeldungen finden Sie auf www.hygiene-netzwerk.de/presseportal
Kostenlos: Alle Nachrichten und Infos aus dem Hygiene-Netzwerk bequem auf Ihrem Smartphone mit der Hygiene-Info App: www.hygieneinfo.click
Das Gericht sah in der Auslobung für das sogenannte Lenor Superkonzentrat eine irreführende Angabe. Die Aussage sei zwar objektiv richtig, werde von der allgemeinen Verbraucherschaft jedoch mit einer unrichtigen Vorstellung verbunden. "Jeder durchschnittlich informierte Verbraucher wird das neue Produkt mit dem alten vergleichen und vermuten, dass er «+30 % mehr» Waschladungen pro Flasche erhält", meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch weil Procter & Gamble mit der Einführung des verbesserten Konzentrats die Füllmenge pro Flasche Lenor von 1.200 Milliliter auf 950 Milliliter gesenkt hat, sind es tatsächlich nur gut 10 Prozent mehr Wäschen", erläutert Valet.
Mit dem Zusatz «pro Liter» habe Procter & Gamble zwar auf die tatsächliche Bezugsgröße hingewiesen, aber in einer viel kleineren Schriftgröße. "Verbraucherfreundlich ist diese Zahlentrickserei nicht, weil sie an den Bedürfnissen von Verbrauchern beim Einkaufen vorbei geht", kritisiert Valet. Mit dem Pro-Liter-Vergleich führe der Konzern seine Kunden hinters Licht. Oft sei das Konzentrat trotz der größeren Ergiebigkeit sogar ein Minusgeschäft. So kostete der Lenor Weichspüler in der 950-Milliliter-Flasche beim Händler Real 2,49 Euro und damit sogar 50 Cent mehr als die alte 1.200-Milliliter-Flasche für 1,99 Euro, was unterm Strich einem Preisaufschlag von 12 Prozent entspricht.
Pressestelle
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Kirchenallee 22
20099 Hamburg
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Mittwoch, 2. September 2015
Allergenkennzeichnung - wie ist der aktuelle Stand?
Zum 13.12.2014 wurde die VorlLMIDV in Kraft gesetzt, nach der jetzt auch lose (unverpackte) Lebensmittel mit einer Allergenkennzeichnung zu versehen sind. So müssen nun die offen verkauften Lebensmittel, wie Speisen in Restaurants, Back- und Konditorei-Waren beim Bäcker/Konditor und Wurst beim Metzger hinsichtlich der 14 Hauptallergene gekennzeichnet werden.
Wie ist der Stand der Dinge?
Was gibt es hierbei zu beachten?
Wo liegen die Fallstricke?
hier weiterlesen...
Umfangreiche Infos, kostenlose Kopiervorlagen und hilfreiche Anleitungen gibt es auch unter: www.allergenkennzeichnung.eu/
Wie ist der Stand der Dinge?
Was gibt es hierbei zu beachten?
Wo liegen die Fallstricke?
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Umfangreiche Infos, kostenlose Kopiervorlagen und hilfreiche Anleitungen gibt es auch unter: www.allergenkennzeichnung.eu/
Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben:
Wovon hängt die Häufigkeit von Betriebskontrollen der Lebensmittelüberwachung in den Betrieben ab?
Wie kann der Betriebsverantwortliche dies steuern?
Kennen Sie ihre Risikoeinstufung?
Fragen über Fragen - aber gerade das Wissen um dieses Thema kann ihnen zukünftig nicht nur Geld sondern auch häufige Kontrollen sparen. Die Kontrollen sind in Niedersachsen seit dem 05.12.2014 gebührenpflichtig, NRW wird zum 01.01.2016 folgen – der Start in den anderen Bundesländern ist noch offen. Wichtig ist es also für den Betriebsverantwortlichen die Einstufung seiner Risikoklasse zu kennen. Die Lebensmittelkontrolleure stufen die Betriebe nach einer vor Ort-Kontrolle in eine von 9 Risikoklassen ein. Eine Einstufung in Risikoklasse 1 bedeutet… hier weiterlesen >>>
Wie kann der Betriebsverantwortliche dies steuern?
Kennen Sie ihre Risikoeinstufung?
Fragen über Fragen - aber gerade das Wissen um dieses Thema kann ihnen zukünftig nicht nur Geld sondern auch häufige Kontrollen sparen. Die Kontrollen sind in Niedersachsen seit dem 05.12.2014 gebührenpflichtig, NRW wird zum 01.01.2016 folgen – der Start in den anderen Bundesländern ist noch offen. Wichtig ist es also für den Betriebsverantwortlichen die Einstufung seiner Risikoklasse zu kennen. Die Lebensmittelkontrolleure stufen die Betriebe nach einer vor Ort-Kontrolle in eine von 9 Risikoklassen ein. Eine Einstufung in Risikoklasse 1 bedeutet… hier weiterlesen >>>
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