Mittwoch, 20. Juni 2018

DIN-Vorschrift für den Versand kühlpflichtiger Lebensmittel erneuert - Hygieneschulung

Berlin: Noch in diesem Jahr soll eine neue DIN-Norm eingeführt werden, die den Versand von kühlpflichtiger Ware betrifft. Zukünftig soll es einheitliche Regeln zu Kennzeichnung, Kühlbedarf und Verpackung geben. Die Produkte, welche aus Verbrauchersicht betroffen waren, wurden nun in einer Studie aufgelistet. 
 
Das Deutsche Institut für Normierung (DIN) war bei der laufenden Ausarbeitung einer Norm für den Onlinehandel mit Nahrungsmitteln erfolgreich. Am Dienstag stellte der DIN-Verbraucherrat seine Studie "Lebensmittelonlinehandel mit Frischprodukten" vor. Dabei erklärte Natalie Tang vom DIN-Verbraucherrat, dass der von ihnen  ausgearbeitete Bericht grundlegend aus der Sicht der Konsumenten für die " DIN SPEC 91360  - Temperaturkonzept beim Versand kühlpflichtiger Waren in gemischten Lebensmittelboxen" ist, die spätestens im Herbst erscheinen soll. Gegenstand der Studie sind die bestehenden Herausforderungen, speziell Themen wie Produktqualität, Hygiene, Einhaltung der Kühlkette und Informationsvermittlung. Zusätzlich sind auch einige Empfehlungen für die zukünftige Normierung enthalten.
Inhalt des 56-Seiten-Papieres ist, dass bei der Kennzeichnung unbedingt darauf hingewiesen werden muss, vorsichtig mit dem Paket umzugehen und den Kühlungsbedarf und die Öffnungsseite, damit beim Auspacken nichts verschüttet wird, einzuhalten. Sollte die Bestellung beispielsweise in einem Paketshop oder beim Nachbarn abgegeben worden sein, können Hinweise wie "Achtung, leicht verderbliche Lebensmittel enthalten. Bitte kühl lagern." sehr hilfreich sein. Einige Händler benutzten zwar inzwischen schon Labels wie "Kühlpflichtige Ware", jedoch gibt es noch immer keine übereinstimmende und allgemeingültige Beschriftung.

Laut DIN-Verbraucherrat sollten auch die polymeren Verpackungsmaterialien minimiert werden. Außerdem empfiehlt sich, dass Onlinehändler bei der Entsorgung der Verpackungen auch das als Kühlmittel benutzte Trockeneis genauer betrachten, da dieses zu einem höheren CO2-Ausstoß führt. Aus der Studie ist zu entnehmen, dass den Verbrauchern meistens nicht bewusst ist, dass die Lagerung im Wohnraum sehr gefährlich sein kann.



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