Freitag, 28. August 2020

Zukünftig gelten neue Regeln für die Überwachung von Lebensmittelbetrieben - Hygiene-Netzwerk

Neue Regeln für die Überwachung der Lebensmittelbetriebe
Die Bundesregierung beabsichtigt mit einer neuen Verwaltungsvorschrift neue Regeln für die Überwachung von Lebensmittelbetrieben auf den Weg zu bringen.
Wichtigste Änderung hierbei soll sein, dass die Mindest-Frequenz für Routinekontrollen gesenkt wird, im Gegenzug soll es aber mehr „anlassbezogene Kontrollen“ geben.

Kritikpunkt an diesen Änderungen ist, dass hierdurch nicht mehr Flexibilität entsteht, sondern nur Personal eingespart werden soll, indem weniger (häufig) kontrolliert wird. So gibt es im Moment 9 Risikoklassen, indem die Betriebe durch die Kontrolle nach ihrem speziellen Risiko beurteilt werden. Je höher das Risiko vom Kontrolleur eingeschätzt wird, desto häufiger ist der Betrieb dann auch zu kontrollieren.

Dies ist in der höchsten Risikoklasse derzeit täglich, dies soll auf wöchentlich verringert werden. In der Risikoklasse 2 ist dies wöchentlich, dies soll auf monatlich verringert werden.

Für die Lebensmittelkontrollen sind die Bundesländer zuständig, dort die entsprechenden Stadt- und Landkreise. Diese müssen auch das Personal hierfür zur Verfügung stellen.

Haben sie Fragen zur Risikobeurteilung Ihres Betriebs, bzw. wie Sie diese verbessern können, um dadurch weniger häufig kontrolliert zu werden, so rufen Sie uns einfach an.

Ihr Hygiene-Netzwerk-Team
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