Donnerstag, 24. Januar 2019

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben - Hygieneschulung

Hygieneschulung & IFSG
Früher mussten Beschäftigte im Lebensmittelbereich ein Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes vorweisen, um erstmalig in diesem Bereich tätig zu werden. Hierzu wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) vorab Stuhlproben und ggf. eine Röntgenaufnahme der Lunge veranlasst.
Diese Vorgehensweise gibt es heute nicht mehr. Seit dem 01.01.2001 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Worauf müssen Sie achten? Was ist wichtig für Ihren Betrieb? Hier finden Sie alle Infos >>>

Das Kombipaket Hygiene-Schulung & Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz finden Sie hier >>> 

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