Montag, 12. Januar 2015

HoReCa-Fachseminar: Allergen-Kennzeichnung und kommende Anforderungen (LMIV) …

http://www.hygiene-netzwerk.de/seminar-allergene-Fit-fuer-LMIV-Hygieneampel-und-co
- Fit für die Lebensmittelinformationsverordnung, Hygieneampel & Co -
Seit dem 13.12.2014 ist die Allergen-Kennzeichnung auch in der Gastronomie / Gemeinschaftsverpflegung umzusetzen. Dies stellt alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe vor große Herausforderungen. In dem HoReCa-Fachseminar des Hygiene-Netzwerks werden Sie umfassend auf die aktuellen Themen für ihren Betrieb vorbereitet und erhalten wichtige Unterlagen für Ihren Betrieb.

Das Seminar wird deutschlandweit angeboten in folgenden Städten angeboten:

•    Stuttgart
•    München
•    Heidelberg
•    Frankfurt
•    Hamburg
•    Münster
Nächster Termin ist der 28.01.2015 in Brühl bei Köln.
Hier bekommen Sie weitere Informationen zum Seminar>>>
Diese Seminarreihe können Sie auch als Inhouse-Seminar anfragen. Infos unter Seminar@Hygiene-Netzwerk.de

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Allergen-Kennzeichnung und noch ganz viel mehr…Veränderungen in noch nie dagewesenem Maße!

Veränderungen in noch nie dagewesenem Maße – bereiten Sie sich darauf vor:
Ab dem 13.12.2014 ist die Allergen-Kennzeichnung in der Gastronomie / Gemeinschaftsverpflegung sowie in allen anderen Lebensmittelbetrieben sofort umzusetzen.
Durch das Hygiene-Netzwerk www.hygiene-netzwerk.de / www.hygiene-netzwerk.de werden Sie umfassend zu möglichen Lösungen hierzu für ihren Betrieb vorbereitet. Sie erhalten bei uns alle Unterlagen, die Sie anschließend sofort hierzu in ihrem Betrieb einsetzen können.
In Niedersachsen müssen Sie ab Dezember 2014 als Gewerbetreibender für alle Kontrollen Gebühren bezahlen und zwar kostendeckend. Das heißt, kommen 2 Kontrolleure müssen Sie deren Kosten übernehmen. Andere Bundesländer (NRW hat dies schon angekündigt) werden folgen.
Die Behörden werden mit mobilen Endgeräten ausgestattet, um die Kontrolle vor Ort komplett abzuarbeiten – Hintergrund dabei ist, dass mit dem gleichen Personalbestand mehr Kontrollen gemacht werden können.
Kontrollergebnisse werden in Kürze nach Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) wieder im Internet veröffentlicht. Die Hygieneampel soll zunächst in NRW auf weitere Städte ausgedehnt werden.
Jäger- und Zigeunerschnitzel dürfen in Zukunft nicht mehr so benannt werden, es wird keinen Sand- und Marmorkuchen mehr geben. Die Änderungen hierzu werden durch die Lebensmittelbuchkommission vorbereitet.
Dies sind nur einige wenige Entwicklungen, die in Kürze auf Sie zukommen werden und die Sie in ihrem Betrieb umsetzen müssen.
Erfahren Sie bei uns immer aktuell, wie Sie zum Beispiel über Kenntnisse zur Risikobeurteilung ihres Betriebes, die Bewertung bei Betriebskontrollen verbessern können und dadurch zukünftig weniger Kontrollbesuche zu erwarten haben.
Sie erfahren von uns aus erster Hand wie die Lebensmittelkontrolle vorgeht, wie die Kontrolle bewertet wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Sind Sie auf all diese Veränderungen vorbereitet?
Dieses Wissen erhalten Sie exklusiv bei uns. Es gibt derzeit kein vergleichbares Angebot. Sichern Sie sich diesen Wissensvorsprung und melden Sie sich gleich zum Bezug unseres Newsletters an:
Abonnieren Sie kostenlos unseren RSS-Feed >>>: www.hygiene-netzwerk.de/hygiene-news-hygiene.rss
Jetzt die kostenlose App für das Smartphone holen >>> www.App.Hygiene-Netzwerk.de
Informationen zu Allergenen und der aktuellen Entwicklung finden Sie hier >>> www.hygiene-netzwerk.de/presseportal/allergenkennzeichnung

Sonntag, 7. Dezember 2014

Kostenlose APP für Ihr Smartphone mit allen Infos zur Allergen-Kennzeichnung / LMIV

Mit dieser App sind Sie immer aktuell informiert.
Allergen-Kennzeichnung, LMIV, neue Bekanntmachungen, Infos aus der Branche direkt auf Ihr Smartphone.
Laden Sie sich die neue App kostenlos auf Ihre Handy und bleiben aktuell informiert.
Verfügbar für Android und I-Phone.
Mit dieser App verpassen Sie keine wichtige Information mehr zu Ihrem Thema.
Hier zum APP-Download >>>

Mittwoch, 5. November 2014

Nach WISO-Test nehmen Hersteller Ware vom Markt-Krebserregende Stoffe in Bio-Babytee

2014-11-02
Einige Babytees sind mit krebserregenden Pflanzengiften belastet. Dies ist das Ergebnis einer Stichprobe des ZDF-Verbrauchermagazins „WISO“. In vier von insgesamt 19 Kräuter-Babytees konnten so genannte Pyrrolizidinalkaloide (PAs) nachgewiesen werden – teilweise in sehr hohen Mengen. Laut Aussage des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) kann dieses Pflanzengift den Organismus schädigen und bei langer und hoher Dosierung Lebertumore verursachen. Die ausführlichen Ergebnisse präsentiert WISO-Moderatorin Sarah Tacke am Montag, 3. November 2014, 19.25 Uhr, im ZDF.
„WISO“ hatte 19 Kräutertees für Babys aus dem Lebensmittelhandel, vom Discounter, aus Apotheken und Drogerien in einem unabhän-gigen Labor testen lassen. Mit Abstand am stärksten mit PA belastet sind der Sonnen-Kind-Babytee von Sonnentor und der Baby-Kräuter-Tee von Alnatura – beides Bio-Produkte. Beide Firmen haben die belastete Charge zwischenzeitlich aus dem Handel genommen. Zu-sätzlich ruft das Unternehmen Sonnentor die betroffene Ware zurück.
Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind gesundheitlich gefährdet. Der Körper von Kindern schwemmt das Pflanzengift nicht aus, sondern speichert es. Deshalb sei für sie das Risiko zu erkranken zehn- bis hundertfach höher als bei Erwachsenen, erläutert Pflanzengift-Experte Dr. Helmut Wiedenfeld von der Universität Bonn in „WISO“.
Bereits im Sommer 2013 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung in einzelnen Tees hohe PA-Werte ermittelt. Obwohl auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit Jahren vor den gefährlichen Langzeitfolgen dieses Stoffes selbst bei niedriger Dosierung warnt, gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte. Stattdessen gilt für Hersteller lediglich die Empfehlung, ihre Erntepraxis zu kontrollieren und international anerkannte Höchstmengen nicht zu überschreiten. Die Pyrrolizidinalkaloide befinden sich nicht in den Teekräutern selbst, sondern in Pflanzen wie dem Jakobskreuzkraut, die als Unkraut zwischen den Teekräutern wachsen und leicht in die Ernte gelangen.
Weitere Infos zum Thema Hygiene hier >>>

Dienstag, 21. Oktober 2014

Verbesserte Produktionshygiene und perfekte Ergebnisse bei der Vorproduktion von Obst und Gemüse

Waschen Sie Obst und Gemüse mitder Imunell Waschlösung und erreichen somit längere Haltbarkeiten? Die Bräunung von Obst wird verhindert. Das Austrocknen von Gemüse, welches vorproduziert auf die Zubereitung wartet, wird verhindert. Alles möglich mit der richtigen Waschlösung, mit der Sie für optimale Ergebnisse sorgen. Neben der längeren Haltbartkeit verringern Sie auch die Keimbelastung um bis zu 99,5% Perfekte Hygiene und einwandfreie Produkte.

Montag, 15. September 2014

Koffeinpulver: Tödliche Gefahr aus dem Internet

Nach dem Tod eines 18-Jährigen Teenagers warnt die US-amerikanische Food and Drug Administration FDA vor dem Konsum von Koffeinpulver. Das Aufputschmittel wird im Internet – auch auf deutschen Marktplätzen - in größeren Mengen (50 Gramm bis zu Ein-Kilo-Dosen) preiswert angeboten. Gefährlich daran: Es kann schnell zu einer Überdosierung kommen.

Koffein stimuliert das zentrale Nervensystem und kann auch Auswirkungen auf das vegetative Nervensystem, Herzkreislauf-, Atem- und Nierensystem haben. Für die erwünschte Hauptwirkung "anregend" bzw. "Wachmacher" werden üblicherweise Einzeldosen von 50 bis 200 Milligramm in Form von Kaffee, Cola-Getränken oder Energydrinks eingesetzt.

Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung besteht bei einem bestimmungsgemäßen Konsum kein gesundheitliches Risiko, wohl aber, wenn Portionen mit mehr als 200 Milligramm verzehrt werden. Eine exakte (Milli-)Gramm-genaue Dosierung ist aber mit üblichen Haushaltswaagen nicht möglich, so dass bei Verwendung von Pulver die Gefahr der Überdosierung sehr groß ist.

Bei Lebensmitteln wie Energydrinks ist ab einer Menge von 150 Milligramm Koffein pro Liter ein Warnhinweis "hoher Koffeingehalt" vorgeschrieben. Ab Dezember 2014 muss dieser Warnhinweis noch ergänzt werden um "Für Kinder und schwangere und stillende Frauen nicht geeignet". Für sogenannte Energy Shots gibt es zusätzlich eine Empfehlung, maximal eine Portion täglich zu verzehren.

Laut FDA entspricht ein Teelöffel reinen Koffeins der Koffeinmenge in 25 Bechern Kaffee. Eine derart hohe Dosis kann zu Herzrhythmusstörungen und Krampfanfällen führen, kann insbesondere in Kombination mit Alkohol lebensgefährlich sein. Symptome für eine Überdosierung sind Erbrechen, Durchfall und Orientierungsstörungen. Gefahr besteht insbesondere für Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Über die Qualität und Reinheit des oft zu "kosmetischen" Zwecken angebotenen Koffeins ist bisher nichts bekannt.
Die Zentralstelle zur "Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB (Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs) und Tabakerzeugnisse", kurz G@ZIELT, wurde ebenso informiert wie die großen Online-Marktplätze.
Weitere Infos zum Thema Hygiene hier >>>

Freitag, 29. August 2014

Hohe Belastung von Wurstprodukten mit ESBL-Keimen in Brandenburg

In Brandenburg erhältliche Wurstwaren sind erheblich von antibiotikaresistenten Keimen betroffen. Das ergab eine Studie, die im Auftrag der Brandenburger Bündnisgrünen durchgeführt wurde. Demnach waren in einer Stichprobe von 25 Mettwurstprodukten aus 18 Brandenburger Orten 15 mit den für Menschen potentiell gefährlichen ESBL-Keimen infiziert. Das entspricht einem Anteil von 60 Prozent. Hier weiterlesen >>>