Sonntag, 5. November 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk-Merkblatt LMIV zu vorverpackten Lebensmitteln

So kennzeichnen Sie die Lebensmittel richtig. LMIV Ratgeber
Allergenkennzeichnung für vorverpackte Lebensmittel
Immer wieder taucht die Frage auf, was genau nach der neuen Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) auf einer Packung angegeben werden muss.
In diesem Merkblatt zur Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) wird ausgeführt, welche Pflichtangaben genau an einem „vorverpackten“ Lebensmittel anzubringen sind.
Weiterhin wird ausgeführt, was genau ein „vorverpacktes“ Lebensmittel ist.
Die Informationen beziehen sich hier insbesondere auf die Pflichtangaben, die geforderte Schriftgröße, Angaben zu Allergenen im Lebensmittel, etc.

Lesen Sie hier, was Sie bei der Kennzeichnung von „vorverpackten“ Lebensmittel alles beachten müssen >>>





Übrigens bietet das Hygiene-Netzwerk eine Vielzahl von wasserlöslichen Etiketten, mit denen Sie sauber und professionell Ihre Lebensmittel kennzeichnen können. Hier geht es zu den wasserlöslichen Etiketten & Aufklebern >>>



Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk-Urteil-Kennzeichnung-von-Fertigpackungen

So kennzeichnen Sie Lebensmittel hygienische und sauber.
Wasserlösliches Etikett. Muster Hygiene-Netzwerk.
Das Landgericht Mannheim hat nunmehr in einem Urteil entschieden, dass bei Fertigpackungen wie z.B. Dosensuppen, bei denen aufgrund ihrer Größe davon ausgegangen werden muss, dass sie nicht auf einmal aufgegessen werden, ein Hinweis zur Aufbewahrung (zum Beispiel: nach dem Öffnen kühl lagern, etc.) sowie ein Verzehrszeitraum (zum Beispiel: nach dem Öffnen innerhalb von 2 Wochen verbrauchen) angebracht sein muss.
Dies leite sich aus der Lebensmittelinformationsverordnung ab. 
Beispiele für die Kennzeichnung von Lebensmitteln finden Sie mit der Allergensymbolik >>> und den wasserlöslichen Etiketten >>>.

Donnerstag, 2. November 2017

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk-Thema:-Lebensmittelfälschern auf der Spur:

Gefälscht wird überall dort, wo ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden kann.  Lebensmittelfälschungen / Produktpiraterie kommt deswegen vor allem bei hochqualitativen und teuren Markenprodukten wie zum Beispiel beim Olivenöl vor.
Kommt es aus Italien, ist es Bio-Qualität, ist es kaltgepresst?
Fragen über Fragen.
Lässt sich sowas überhaupt prüfen?
Schafskäse, Wein oder Spirituosen sind auch begehrte Fälschungsobjekte.
Ein üblicher Trick ist, minderwertige Zutaten als hochwertige zu verkaufen, wie Shrimps  als Garnelen. Bei Produkten, bei denen die geografische Herkunft ein Qualitätsmerkmal ist, wie Parma-Schinken oder Serrano-Schinken, bei Irischem Whiskey oder Champagner, wird sehr oft durch kriminelle Banden versucht, die Herkunft vorzutäuschen.

Lesen Sie hier >>>, wie man durch die „Fingerprint-Methode“ für bestimmte Produkte und große Datenbanken den Fälschern auf die Spur kommen kann.
BfR2GO - Das Wissenschaftsmagazin des Bundesinstituts für Risikobewertung Ausgabe 1/2017
Weitere Themen für Personalschulungen und Hygieneschulungen finden Sie hier: http://www.hygiene-netzwerk.de/akademie

Montag, 30. Oktober 2017

Überwiegend schlechte Allergenkennzeichnung in Gaststätten

Allergene und Allergenkennzeichnung - immer noch schwierig in der Umsetzung
Allergene richtig kennezichnen. Darauf müssen Sie achten.
Verbraucherzentrale Hamburg macht Restaurantcheck
Ein aktueller Restaurantcheck der Verbraucherzentrale Hamburg in 38 Gaststätten der Hamburger Innenstadt und der Hafencity hat ergeben, dass sich noch zu wenige Gastronomen an die Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltsstoffe halten. In 21 Restaurants (55 %) wurde ungenügend informiert. 15 Gastronomen (39 %) zeigten erfreulicherweise, dass es auch besser geht und schnitten gut oder sehr gut ab.

Die wichtigsten Ergebnisse des Restaurantchecks

Keine Einheitlichkeit: Jeder Gastronom nutzte eine andere Form der Kennzeichnung. Neben vollständigen Hinweisen fanden die Verbraucherschützer unvollständige Allergenkarten, Vermischungen mit Zusatzstoffen oder anderen Lebensmittelbestandteilen. So wurde in einem der überprüften Restaurants beispielsweise einfach eine Karte aller Allergene ohne Bezug zu den angebotenen Gerichten aufgehängt.

Falschinformation: Auskünfte des angestellten Personals zu Allergenen in den Speisen waren nicht immer fachlich fundiert - insbesondere dann, wenn Koch oder Geschäftsführer nicht anwesend waren. Zudem weist der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband seine Mitglieder nur auf eine mündliche Auskunftspflicht hin. Dabei ist auch eine schriftliche Information in der Speisekarte oder als Karte vorgeschrieben.

Mangelhaftes Kommunikationsverhalten: Gastwirte nehmen Anfragen zuweilen nicht ernst. So antworteten 14 Gaststätten nicht auf ein Anschreiben der Verbraucherzentrale mit Hinweisen zur gesetzlichen Verpflichtung für eine bessere Allergenkennzeichnung.

Bereits seit 2014 schreibt ein europaweit gültiges Gesetz Gastwirten vor, Speisen so zu deklarieren, dass möglicherweise allergene Bestandteile für Verbraucher erkenntlich sind. "Die Kennzeichnung der 14 wichtigsten Allergene ist eine Information, die nirgendwo fehlen sollte", meint Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch die teilweise sehr schwierige Informationssuche sei für Gäste unzumutbar. "Die rechtlich verbindlichen Vorgaben müssen endlich besser eingehalten und notfalls mit Bußgeldern durchgesetzt werden", fordert Schwartau, die die Lebensmittelüberwachung in der Pflicht sieht.

Sonja Lämmel vom Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. ergänzt: "Eine verlässliche Allergenkennzeichnung ist für die Allergiker lebenswichtig. Aber leider müssen wir feststellen, dass diese wichtige Kennzeichnungspflicht nicht verantwortungsvoll umgesetzt wird. Das ist vor dem Hintergrund einer ständig steigenden Anzahl von Allergikern und Menschen mit Unverträglichkeiten nicht mehr hinnehmbar."

Ausführliche Listen mit den beim Restaurantcheck untersuchten Gaststätten und deren Allergenkennzeichnung sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.
Weitere Infos zum Thema Allergenkennzeichnung und ein umfangreiches "Freebook" finden Sie hier: www.hygiene-netzwerk.de/presseportal/allergenkennzeichnung
Hilfsmittel und Allergensymbole finden Sie hier: http://www.hn-shop.de/de/index.php?route=product/search&tag=Allergen-Kennzeichnung

Freitag, 29. September 2017

Schmutzfangmatten – welche sind effektiv?

Waschbare Schmutzfangmatten sorgen durch Aufbau und Material effektive für Hygiene.
Waschbare Schmutzfangmatten sorgen 
durch Aufbau und Material effektive für Hygiene. 
Textile Mietdienstleister wie die DBL übernehmen 
dabei die fachgerechte Pflege 
inklusive Hol-und Bringdienst.
Der Herbst steht vor der Tür – und damit wieder Matschwetter. Wer jetzt seinen Betrieb und sein Geschäft sauber halten möchte, setzt praktische Schmutzfangmatten ein. Dabei lohnt sich ein Blick auf Material und Qualität.

Die Auswahl ist groß. Da gibt’s günstige aus dem Baumarkt. Und hochwertige aus dem Fachhandel. Ein breites Sortiment bieten auch textile Mietdienstleister – wobei letztere waschbare Matten inklusive Service anbietet. Fakt ist: auch bei Schmutzfangmatten gibt es deutliche Qualitätsunterschiede – vor allem beim Material. Hier einige Tipps und Kriterien für Qualität.

Für alle, die auf maximale Sauberkeit setzen, sind waschbare Matten besonders effektiv – für fasertiefe Sauberkeit sollten diese allerdings Temperaturen bis 60 Grad aushalten. Denn damit bieten sie dauerhaft deutlich mehr Hygiene, riechen nicht und sind auf Grund ihrer langen Lebensdauer nachhaltiger als Wegwerf¬produkte. Solch hochwertige Matten bestehen meist aus Baumwolle oder stabilem High-Twist-Nylon (HTN). Damit bietet die Funktionsmatte effektvolle Abwehr gegen Nässe und Schmutz.

Blick hinein – Aufbau einer Matte

Grundsätzlich bestehen solch waschbare Matten aus zwei Komponenten. Dem Flor, also dem textilen Oberbau, sowie dem robusten Unterbau aus Gummi. Vorteil: Die Fasern lassen sich zunächst (fast) wie eine Oberfläche aus Papier bedrucken. Erst danach werden beide Teile in einem separaten Prozess unter hohem Druck und Temperaturen miteinander fest verschmolzen, Experten sprechen hier auch von der „Vermählung“.

Neben Baumwolle –  heute in der Gesamtproduktion eher rückläufig – kommt als Flor vor allem High-Twist-Nylon zum Einsatz. Vorteile? Deutlich stärkerer Schmutzabrieb und eine höhere Stabilität der Faser. Dadurch steigt die Speicherfähigkeit von Schmutz und Feuchtigkeit. Solche Matten bieten zudem Farbvielfalt und individuelle Möglichkeiten bei Logo und Design.

Wie sind sie gemacht? Der Flor wird entweder aus ungefärbten (weißen) Fasern geknüpft und dann bedruckt, oder aus bereits durchfärbtem Material (solution-dyed Nylon) getuftet. Bei diesem Verfahren – vorwiegend bei Standardmatten im Einsatz – erhalten die einzelnen Nylonfäden bereits vor dem Ausspinnen ihre Färbung. Ein besonders verschleißfestes Verfahren.

Das zweite „Bauteil“ ist das spezielle Nitrilgummi – dieses lässt sich anders als die Alternative aus PVC immer wieder waschen. Das sorgt nicht nur für die gewünschte Flexibilität, sondern auch für die notwendige Stabilität. Abgestimmt auf die Größe der Matte machen der (ggf. genoppte) Gummirücken sowie die verstärkten Kanten das Produkt rutschsicher, lassen es flach am Boden liegen - ohne störendes Umschlagen der Kanten.

Noch ein Tipp aus der Praxis: Zu klein sollte die Matte nicht sein. Denn nur wenn die Fläche der Schmutzfangmatte korrekt gewählt wurde, funktioniert das automatische Reinigungssystem optimal. Mindestens drei Schritte, besser noch fünf – so die Faustregel – muss der Besucher auf der Matte machen, damit Schmutz und Feuchtigkeit gelöst und aufgenommen werden.

Bleibt noch das Thema Austausch und Wäsche der Matten. Hier sorgt industrielle Wäsche für maximale Hygiene. Zumal gerade auch größere Matten nicht in die heimische Waschmaschine passen – und darin auch nichts verloren haben. Textile Mietdienstleister wie die DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH bieten einen entsprechenden Service. Sie beraten nicht nur zur passenden Standard- oder auch Logomatte, sondern holen die Schmutzfangmatten im Mietservice auch in regelmäßigen Intervallen ab – und pflegen sie dann fachgerecht in dafür konzipierten Waschmaschinen. All das zusammen bringt den bestmöglichen Effekt.

Ihr Ansprechpartner für Schmutzfangmatten & Mietberufskleidung:
DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH >>>

Infos zu waschbaren Matten
•    Hochwertige Schmutzfangmatten haben einen Rücken aus NBR Nitril Butan Rubber und einen Flor aus HTN High-Twist-Nylon
•    Daneben gibt es noch Matten mit einem Baumwoll-Flor und in neuester Zeit Flor mit zum Teil recycelten Garn aus PET-Flaschen oder Fischnetzen
•    Baumwollmatten finden ihre Berechtigung in Betrieben in denen mit sehr viel Öl gearbeitet wird
•    Sicherheit geht vor. So sollten in öffentlichen Gebäuden unbedingt Schmutzfangmatten mit entsprechender Brandschutznorm ausliegen. Ein Kriterium, das waschbare Schmutzfangmatten mit Gummirücken im Gegensatz zu Kaufmatten mit PVC-Beschichtung leisten können

Desinfektionsmatten für besonders hygienisch anspruchsvolle Bereiche finden Sie übrigens hier >>>

Dienstag, 19. September 2017

Hygieneschulung – Urteil zum Thema „aufgetaute“ Lebensmittel

So können Sie sicher und professionell Ihre Lebensmittel kennzeichnen. Wasserlösliche Etiketten & Label helfen Ihnen dabei.
Wasserlösliches Etikett zur Lebensmittelkennzeichnung
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat nunmehr entschieden, dass bei einem Lebensmittel, welches vor der Abgabe an den Verbraucher eingefroren und danach wieder aufgetaut wurde, ein einmaliger Hinweis auf der Verpackung genügen würde. Die Hamburger Kontrollbehörde hatte einem Hersteller für Fischerzeugnisse vorgegeben, dass alleine eine Kennzeichnung zum Thema „aufgetaut“ auf der Rückseite der Verpackung nicht ausreichend zur Information der Verbraucher sei.
Die Behörde wolle vom Hersteller erreichen, dass in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels der Hinweis „aufgetaut“ erscheine. Dies wurde jedoch von den Richtern verneint.
Ein einziger Hinweis auf der Verpackung, so etwa auch auf der Rückseite, sei nach ihrer Meinung ausreichend zur Information der Verbraucher.
Die EU-lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) schreibe nicht vor, wo der Hinweis „aufgetaut“ anzubringen ist.
OVG Hamburg, Az.: 5 Bs 61/17
Übrigens finden Sie hier passende Etiketten und Label zur Kennzeichnung von Lebensmitteln - besonders interessant ist dabei, dass diese Etiketten wasserlöslich sind. Eine ausführliche Erklärung und einen Produktfilm finden Sie hier >>>
Weitere Informationen zu Hygieneschulungen bspw. Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (altes Gesundheitszeugnis) oder Hygiene-Schulung gemäß VO (EG) 852/2004 finden Sie hier >>>

Samstag, 16. September 2017

Hygieneampel soll abgeschafft werden – das Nachfolgemodell steht fest:

Die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat nun endlich das Entfesselungspaket I beschlossen - insgesamt sollen 13 Gesetze von den Neuerungen betroffen sein und sollen nun unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ verändert werden. 

Was verändert sich für die Lebensmittelbranche / Gastronomie?

In Zukunft soll es mehr verkaufsoffene Sonntage geben. Anstatt wie bisher an 4 Sonntagen soll künftig an 8 Sonntagen geöffnet sein, evtl. sogar an 16 Sonntagen.
Was verändert sich an den Ladenöffnungszeiten?
Es ist geplant, dass es Samstags keine zeitliche Begrenzung für Einzelhandel und Supermärkte mehr gibt. Somit könnten diese dann bis Mitternacht geöffnet haben. Bisher mussten die Betriebe spätestens um 22 Uhr schließen.

Was steckt sonst noch hinter dem Entfesselungspaket I? 

Die von der Vorgängerregierung eingeführte Hygieneampel >>> will der neue Landtag nun wieder komplett abschaffen. Ein neues Gesetz soll das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) aufheben – nun ist geplant, dass vorbildliche Betriebe ausgezeichnet werden sollen.
Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalens entschied nun die Abschaffung der Hygieneampel.
Das neue „Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ soll die Gewerbetreibenden entlasten.
Nach dem "Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung“ (KTG) - die sogenannte Hygieneampel - wären alle Lebensmittelbetriebe ab 2020 verpflichtet gewesen, die Kontroll-Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Form des Kontrollbarometers im Eingangsbereich bzw. auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Laut der neuen Landesregierung ist die Regelung unübersichtlich, kompliziert und der Zweck - beim Verbraucher für mehr Transparenz zu sorgen - wird nicht erreicht.
Die neue Landesregierung setzt deshalb auf eine Positivdarstellung.

Was bedeutet die neue Positiv-Darstellung?

Betriebe sollten ausgezeichnet werden, wenn sie alle Standards erfüllen oder darüber hinausgehen. Dies soll positive Anreize für die Betriebe setzen, die höchsten Standards zu erfüllen. Die Landesregierung wird alle Beteiligten einladen, um dieses neue Modell zu entwickeln.

Fazit zur Hygieneampel und den kommenden Neuerungen:

Es bleibt nun abzuwarten, was genau in die neue Regelung oder in ein evtl. neues Gesetz hineingepackt wird. Auf jeden Fall wird sich auch weiterhin eine gute Hygiene und speziell auch eine externe Betriebsbetreuung auszahlen – um zukünftig dann eine gute Positiv-Darstellung zu erhalten.
Gerne stehen wir Ihnen hierzu als kompetenter Partner zur Seite.
Weitere Infos finden Sie hier: www.hygiene-netzwerk.de
Nutzen Sie das kostenlose E-Book "Vorbereitung auf die Hygieneampel" als Grundlage zur Optimierung Ihrer Abläufe und den kommenden HACCP Anforderungen. Hier finden Sie es >>>