Samstag, 20. August 2016

Spielerisch saubere Hände: Mit Comicfigur Max und dem neuen Tork Hygiene-Kit für die Schule

Händehygiene für Kinder, wie richtiges Händewaschen funktioniert
Hygieneprofi Max zeigt Grundschülern spielerisch, wann es nötig ist, sich die Hände zu waschen und worauf es dabei ankommt.
Echt, schon wieder Händewaschen? Händehygiene wird von Kindern häufig als lästige „Erwachsenenpflicht“ angesehen und deshalb oft vernachlässigt. Dabei sind die Hände das wichtigste Werkzeug für Kinder, um die Welt zu erkunden. Selten wird dies deutlicher, als in den langen Sommerferien – in denen damit Sandburgen gebaut, Tiere gestreichelt und auf Bäume geklettert wird. Damit das richtige Händewaschen in Zukunft mehr aus Einsicht und Eigenmotivation geschieht, schickt das Hygieneunternehmen Tork den neunjährigen Max auf Hygieneabenteuer in die Schule. Anhand kindgerechter und pädagogischer Schulungsmaterialien lernen Kinder von sechs bis zehn Jahren auf spielerische Art und Weise, warum Händewaschen wichtig ist – und wie es richtig gemacht wird.

Händehygiene einmal anders vermittelt: Mit den neuen Tork Unterrichtsmaterialien lernen Kinder spielerisch, wo sich überall Viren, Bakterien und Pilze tummeln – und wie man die lästigen, allgegenwärtigen Plagegeister schnell und einfach durch richtiges Händewaschen wieder loswird. Zu den Materialien, die Tork den Schulen kostenlos zur Verfügung stellt, zählt ein kindgerechtes Booklet mit Comic-Illustrationen, Arbeitsblätter sowie Postern. Für die Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich mit den Unterlagen gearbeitet haben, steht außerdem ein Hygiene-Diplom zum Download und Ausdruck auf der Tork Website bereit.
Einer der Höhepunkte im Rahmen der Tork Hygieneschulung ist der Hygiene-Check mittels der Tork Hygienebox, einem Schwarzlichtgerät. Mit ihm können Kinder eindrucksvoll überprüfen, wie sauber sie sich die Hände tatsächlich gewaschen haben – und lernen typische Schwachstellen wie Daumen, Handrücken und Fingerzwischenräume kennen. Dank des übersichtlich strukturierten Begleitmaterials für Lehrer sind die Aktionen und Experimente schnell und einfach geplant und durchgeführt. Pädagogen können die Hygienebox mit den Basismaterialien ab Anfang August per E-Mail an tork.aktion@sca.com bestellen oder unter www.tork.de/ueber-tork/downloads/ herunterladen.
Tork engagiert sich bereits seit einigen Jahren, um Kinder für die Bedeutung von richtigem Händewaschen zu sensibilisieren. Die gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Schülern und Lehrern sowie die Expertise von Wissenschaftlern und Pädagogen wurden nun ausgewertet und gebündelt. Das Ergebnis sind neue, noch kindgerechtere Unterrichtsmaterialien, die zu Teilen auch für Kindergärten geeignet sind. Für die jüngere Altersgruppe von vier bis sechs Jahren stellt Tork außerdem die kostenlose Tablet App „Ellas Händewasch-Abenteuer“ bereit, die im Apple App-Store oder bei Google Play erhältlich ist.

Montag, 8. August 2016

"Der etwas andere Workshop" lädt nach Bielefeld ein

Fachwissen in familiärer Atmosphäre
„Der etwas andere Workshop“ lädt Bäcker und Konditoren am 8. und 9. Oktober 2016 nach Bielefeld ein. 25 hochkarätige Speaker treten an, um mit 25 Vorträgen eine große Auswahl interessanter Themen anzusprechen. Diese reichen von Backstube und Konditorei über Verkauf bis hin zur Unternehmensführung. Da könnte es dem Teilnehmer schon mal schwerfallen, sich die fünf Seminare herauszupicken, die er selbst am Workshop-Wochenende besuchen möchte.
Die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld bietet mit vielen Seminarräumen die ideale Umgebung für dieses Event, welches dieses Jahr zum sechsten Mal stattfindet.
„Mit das Schönste am ‚etwas anderen Workshop’ sind die Gespräche mit Kollegen in familiärer Atmosphäre“, sagt Veranstalter Markus Messemer. Wer möchte, kann sich auch zur traditionellen Workshop-Party am Freitagabend anmelden.
Der „All-inclusive-Preis“ beträgt nur 290,00€, da man die Philosophie vertritt, dass Fortbildung bezahlbar sein muss (und auch Freude bereiten soll). So hat man sich ein Konzept überlegt, mit dem der Workshop zu diesem niedrigen Kurs angeboten werden kann.
Im Preis enthalten sind:
¨ fünf Seminare zu 90 Minuten (aus einer freien Auswahl aus 25 Themen)
¨ die Verpflegung (Essen und Getränke) vom Beginn am Samstag mittag bis zum Ende der Veranstaltung am Sonntag nachmittag
¨ die Schulungsunterlagen zu den Seminaren, an denen man teilgenommen hat
¨ Samstagabend-Event mit Buffet und vielen interessanten Gesprächen

Alle Infos sowie die Möglichkeit sich anzumelden gibt’s hier >>>

Übrigens, es gibt es neues zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelbehälter, Transportboxen und Co: Wasserlösliche Etiketten. Diese lösen sich nach dem Gebrauch und unter fließendem Wasser wieder selbstständig ab >>>

Mittwoch, 22. Juni 2016

Laut dem Bundesarbeitsgericht muss der Arbeitgeber die Reinigungskosten der Hygienekleidung bezahlen

Sei es in der Großküche, Bäckerei, Metzgerei oder dem Schlachthof:
Überall, wo Lebensmittel verarbeitet werden, ist das Tragen sogenannter Hygienekleidung Pflicht.
Doch wer kommt eigentlich für die Reinigung auf?
Bei gesetzlich vorgerschriebener Hygienekleidung in Lebensmittelbetrieben müssen Arbeitgeber auch die Kosten für die Reinigung übernehmen.
Die Übernahme der Kosten für Sicherheitskleidung ist allgemein anerkannt.
In einem aktuellen Fall (niedersächsicher Schlachthof) behielt der Arbeitgeber 10,23 € vom Netto-Lohn des Klägers zur Reinigung ein.
Dagegen wehrte sich der Schlachthof-Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht. Er begehrte die Feststellung, dass diese Abzüge unberechtigt seien, und verlangte für die Monate Januar 2011 bis Februar 2014 wegen der bereits vorgenommenen Abzüge eine Lohnnachzahlung.
In den beiden ersten Instanzen hatte der Mann mit seiner Klage Erfolg. Auch die Revision durch die Beklagten fiel zu gunsten des Arbeitnehmers aus.
Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmer mit Hygienekleidung auszustatten und demzufolge für dessen kostenlose Reinigung zu sorgen.
Quelle: BAG, Urteil vom 14. Juni 2016, Az. 9 AZR 181/15, Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil vom 3. Februar 2015, Az. 11 Sa 1238/14
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Freitag, 1. April 2016

Strategie zur Antibiotika-Minimierung in der Tierhaltung greift

Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren sinken
Bestimmte landwirtschaftliche Betriebe sind seit 2014 dazu verpflichtet, halbjährlich Informationen über gehaltene und behandelte Tiere, die eingesetzten Antibiotika sowie über die Anzahl der Behandlungstage in den Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden zu melden. Heute werden die aktuellen betrieblichen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht. Dazu erklärt Bundesminister Christian Schmidt:
„Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und die kontinuierliche Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes haben wir ein System zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren etabliert. Wir sehen jetzt, nach der dritten Erfassungsperiode, dass die Strategie zur Antibiotika-Minimierung greift: Alle Kennzahlen sind im Vergleich zur ersten Erfassungsperiode abgesunken.

In einem nächsten Schritt werde ich weitere Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren auf den Weg bringen. Insbesondere die Anwendung von Reserveantibiotika muss restriktiver werden. Gleichzeitig gebietet es aber der Tierschutz, dass wir kranke Tiere mit diesen Wirkstoffen behandeln, wenn das notwendig ist.

Wir können die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen nur verhindern, wenn Human- und Veterinärmedizin eng zusammenarbeiten. Deshalb verfolgt Deutschland den One-Health-Ansatz, den ich gemeinsam mit meinem Kollegen, Bundesminister Hermann Gröhe, aktiv unterstütze. Die in diesem Sinn gestaltete Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020 findet international Anerkennung: Bei Gesprächen im Rahmen des letzten Weltklimagipfels hat der UN-Beauftragte David Nabarro die Strategie ausdrücklich gelobt. Auch die Weltorganisation für Tiergesundheit, die Weltgesundheitsorganisation und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen verfolgen in ihren im vergangenen Jahr gefassten Resolutionen den One-Health-Ansatz.“

Hintergrund:
Seit 2014 müssen bestimmte landwirtschaftliche Betriebe halbjährlich Daten über die im Betrieb gehaltenen und behandelten Tiere, die angewendeten Antibiotika sowie die Anzahl der Behandlungstage in den Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden melden. Aus diesen Meldungen wird die jeweilige betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit ermittelt. Hieraus werden, getrennt für jede Nutzungsart – dazu zählen Mastkälber, Mastrinder, Mastferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen – zwei Kennzahlen abgeleitet: Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen, Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Diese Kennzahlen werden halbjährlich vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aufgrund der Regelungen des Arzneimittelrechts ist der Tierhalter verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen. Durch dieses Vergleichssystem wissen die Betriebe, wo sie stehen. Zugleich nimmt es die Betriebe in die Pflicht, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen. Das Ziel des Minimierungskonzeptes ist eine beständige Absenkung der Antibiotikagaben in der Masttierhaltung auf das therapeutisch notwendige Minimum.

Es wird davon ausgegangen, dass die Tierzahlen in den erfassten Betrieben und die Anzahl der meldenden Betriebe in der Größenordnung im Laufe der Erfassungsperioden annähernd gleich geblieben sind. Ausgehend von dieser Annahme, ist das Absinken der Kennzahlen als wichtiger Trend zu verstehen, der auf einen veränderten Umgang mit antibiotischen Tierarzneimitteln bei den Tierarten, für die das Antibiotikaminimierungskonzept gilt, hinweist.

Weitere Informationen zu den bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren finden Sie ab 15 Uhr auf der Website des BVL:
www.bvl.bund.de/therapiehaeufigkeit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Dienstsitz Berlin
Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin
Fon: +49 30 / 18 529 31 71
Fax: +49 30 / 18 529 31 79
Pressestelle@bmel.bund.de
http://www.bmel.de
Weitere Meldungen finden Sie auf www.hygiene-netzwerk.de

Donnerstag, 31. März 2016

Operation Opson:Mehr als 10 000 Tonnen und eine Millionen Liter gefälschter Lebensmittel sichergestellt


Zur Berichterstattung über die von Europol und Interpol koordinierte „Operation Opson V“, bei der mehr als 10 000 Tonnen und eine Millionen Liter gefälschter Lebensmittel sichergestellt wurden, erklärt Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz:
 
„Als für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständiger Bundesminister ist es meine Aufgabe, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Betrug, Täuschung und – am vordringlichsten – vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel zu schützen. Die Tatsache, dass die gefälschten Lebensmittel sichergestellt wurden, zeigt, dass das System der Lebensmittelüberwachung funktioniert.
Grundsätzlich gilt: Wir haben in Deutschland und Europa einen hohen Sicherheitsstandard bei Lebensmitteln. Bei der Gesundheit der Verbraucher dürfen keine Risiken eingegangen und bei der Kontrolle von Lebensmitteln keine Kompromisse gemacht werden. Ich erwarte von den zuständigen Behörden, dass Betrug und Täuschungen zügig und umfassend aufgeklärt werden.
Ich werde mich bei Kommissar Hogan dafür einsetzen, das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Rates der EU-Agrarminister am 11. April in Luxemburg zu nehmen und ich möchte es auch zu einem Thema auf der Agrarministerkonferenz (redaktionelle Anmerkung: Agrarminister der Länder und des Bundes) Mitte April in Mecklenburg-Vorpommern machen.“
 
Hintergrund:
Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In den zuständigen Länderministerien werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Städten und Landkreisen durchgeführt werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) steht dabei als koordinierende und beratende Bundesstelle zur Seite.
Die Kontrollen werden in den Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel, im Einzelhandel und an den Grenzkontrollstellen durchgeführt. Auch Einrichtungen der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung werden regelmäßig kontrolliert.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Lebensmittel in betrügerischer Absicht modifiziert werden, um einen ökonomischen Vorteil zu erlangen, ist durch den zunehmenden internationalen Handel und durch stark verzweigte Warenströme gestiegen. Seit 2013 informieren sich alle 28 Mitgliedstaaten im europäischen „Food Fraud Network“ über Betrugsfälle im Lebensmittelbereich und entscheiden über geeignete Bekämpfungsmaßnahmen. Der Bund koordiniert nationale und EU-Kontrollprogrammen der Überwachungsbehörden der Länder im Bereich Lebensmittelbetrug.
In erster Linie ist es Aufgabe der Hersteller, für eine ordnungsgemäße Zusammensetzung, Beschaffenheit und Kennzeichnung der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zu sorgen. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eng mit den staatlichen Überwachungsbehörden zusammenzuarbeiten. Aufgabe der zuständigen Behörden ist es, durch regelmäßige Kontrollen und gezielte Probennahmen die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel zu überprüfen.
Die gemeinsam von Interpol und Europol koordinierte "Operation Opson" lief von November 2015 bis Februar 2016. Laut Europol haben Polizei und Zoll in 57 Ländern gefälschte Lebensmittel sichergestellt. Einige Bundesländer haben sich in Deutschland an Opson V beteiligt und als Untersuchungsschwerpunkt die Kontrolle von importiertem Fisch aus Asien festgelegt. Red Snapper und Japanischer Aal sind hochpreisige Speisefische. Sie könnten durch preiswertere Alternativen (Rotbarsch oder Europäischer Aal) ersetzt und Verbraucher dadurch getäuscht werden. An den Grenzeingangsstellen wurden 17 Sendungen von Fisch aus Asien untersucht und Artbestimmungen vorgenommen. Es wurden dabei keine Beanstandungen festgestellt, die auf betrügerische Absichten hinweisen. Entlang der Warenkette der beprobten Sendungen wurden anschließend Dokumentenprüfungen bei Zwischenhändlern und der Gastronomie vorgenommen. Auch hier wurden keine Täuschungen festgestellt.
Referat L1
Pressestelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
 
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Mittwoch, 16. März 2016

Pressemitteilung: Juvenoide als Stimulant in professionellen Schabengelen – welche Bedeutung hat dies?

(Albstadt, 16.3.2016) Schabenweibchen fressen während ihrer Reproduktionsphase nur wenig. Schabengele können dadurch in ihrer Wirkung auf die Population eingeschränkt sein. Im Umkehrschluss kann ein Gel, welches diese natürliche Einschränkung des Fraßtriebes außer Kraft setzt oder ihr entgegensteuert, die Produktwirksamkeit und damit den Tilgungserfolg erhöhen.

Gelköder bzw. Fraßköder gelten heute bei vielen Profis als Königsweg in der Bekämpfung von Schaben. Tatsächlich sind die Vorteile dieser Bekämpfungsmethode bestechend und nicht mehr wegzudenken. Niemand wird bei sachkundiger Applikation belästigt oder gefährdet. Betriebsabläufe bleiben ungestört. Schon am darauffolgenden Tag der Bekämpfungsmaßnahme beweisen viele tote Schaben den Erfolg. Genügt das? Nein. Auch bei einer anschließenden Kontrolle durch Detektoren bedeutet „null Schaben auf der Klebefläche" nicht, dass der Befall zu 100 % getilgt wurde. Von der verbreiteten Deutschen Schabe ist bekannt, dass die Weibchen im Laufe ihres Lebens 4- bis 8-mal eine Ootheke mit jeweils etwa 30 bis 50 Eiern produzieren. Während jeder der dreiwöchigen „Schwangerschaften" wird die Nahrungsaufnahme stark eingeschränkt und das Versteck kaum verlassen. Klar, dass diese im genetischen Programm vorgeschriebenen Hungerphasen die Effektivität von Gelen, d. h. Ködern, deutlich beeinträchtigen und leere Detektoren eine Befallstilgung eventuell nur vortäuschen. Abhilfe schafft hierbei beispielsweise die Zugabe eines Insektenwachstumsregulator (IGR) in das Schabengel. Die Funktion dieses IGR ist hierbei aber nicht die „klassische" Funktion – also die Wachstumshemmung bzw. die Sterilisation – , sondern die Aufhebung der ge­netisch veranlagten „Fastenzeiten" während der Reproduktionsphase der Weibchen. Dieser Effekt wurde bereits im Jahre 2001 durch das Umweltbundesamt bestätigt und in einem Bericht im Bundesgesundheitsblatt 2/2001 durch Mitarbeiter des Umweltbundesamtes, Fachgebiet für Wirksamkeitsprüfungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln veröffentlicht.

Hier heißt es auszugsweise wie folgt: „4.3.3.2 Insektenwachstumsregulatoren (IGRs) in Köderformulierungen
Durch die Kombination von Juvenoiden mit Fraßgiften in Köderpräparaten konnte die Nah­rungsaufnahme insbesondere der adulten Weibchen während der Reproduktionsphase stimuliert und damit auch die Wirksamkeit auf die Population deutlich verbessert werden [9] ..."

Nach mehreren vorangegangenen Versu­chen war dies dann im Jahre 2004 folgerichtig der Anlass dafür, ein Schabengel mit dem Wirk­stoff Pyriproxyfen (zusätzlich zu einem insektizid wirkenden Wirkstoff) auf den Markt zu bringen. Pyriproxyfen als IGR hat hier nur die eine wie im Vorfeld beschriebene Funktion: das genetisch bedingte Aussetzen der Nahrungsaufnahme bei Schabenweibchen zu unterbrechen. Umgesetzt wurde dies in der Entwicklung von JuvenEX-gel, welches dann im Spätsommer 2004 auf dem deutschen Markt eingeführt wurde und auch europaweit für uns eine wichtige Rolle spielte. Die Vorteile sowie der von uns zentrale Grund, Pyriproxyfen zusammen mit einem insektizid wirkenden Wirkstoff in ein Schabengel einzuarbeiten, wurde mittlerweile vom Markt anerkannt und bestätigte wieder­um, dass wir uns rechtzeitig und zum richtigen Zeitpunkt mit diesem Thema befasst haben und wir hier wieder eine Vorreiterrolle in der Weiterentwicklung von Schabengelen einge­nommen haben. Leider bestand keine Möglichkeit, ein mit Bendiocarb formuliertes Schabengel auf dem Markt zu halten und weiterhin anzubieten (zulassungsspezifische Gründe).

Aufgrund dessen wurde das Ganze nun in einer hochmodernen Ködermatrix mit der Kombination von Clothianidin, einem Nicotinoid, und Pyriproxyfen weiterentwickelt und wird unter dem Namen SchwabEX-guard®  vermarktet.

Das Produkt wurde Anfang März auf der Pest-Protect 2016 erstmals dem deutschen und europäischen Fachpublikum vorgestellt.


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Die Frowein GmbH & Co. KG entwickelt, produziert und vertreibt seit über 80 Jahren professionelle Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide), Vorratsschutzmittel und Spezialpräparate zur Kartoffelkeimhemmung mit Sitz in Albstadt/Deutschland.
  
Kontakt:
Frowein GmbH & Co. KG
Steffen König
Am Reislebach 83
D-72461 Albstadt
Tel. +49 7432 956-0
www.frowein808.de

Montag, 8. Februar 2016

68. Kölner Stadtmeisterschaft 2016 – „Metro Rheinland Pokal“

Traditionsgemäß führt der Colonia Kochkunstverein und Gasteria von 1884 e.V. nun schon seit 1948 die Kölner Stadtmeisterschaften durch.
Dank der hervorragenden und großartigen Unterstützung der Metro Köln, insbesondere durch den Geschäftsführer Herrn Tim Wenz, wurde der „Metro Rheinland Pokal“ der auszubildenden
Köchinnen und Köche geschaffen.

Die Teilnahme an dieser sehr aufwendigen, insbesondere auch der IHK-Gesellenprüfung nah angepasste Meisterschaft, ist heute immer noch ein bedeutendes Sprungbrett unserer Jugend in den Beruf der Köchin und des Kochs. Man erlangt die Befähigung einen weiteren Schritt nach
vorne zu gehen, sich und sein Können der ausgewählten CKV Jury zu präsentieren. Die Teilnehmer haben die Chance für das nationale und internationale Parkett vorbereitet zu werden
und letztendlich dies für eine aufstrebende und ambitionierte Karriere zu nutzen.

Köln ist mittlerweile eine Stadt mit einer absolut hochwertigen internationalen Hotellerie- und
Gastronomielandschaft. Neben Spitzengastronomen zählen auch weltweit agierende Firmen mit
ihren Betriebskasinos, in denen hervorragend gekocht wird, zum Erfolg der Rheinmetropole.
Teilnahmeberechtigt an der Stadtmeisterschaft sind alle Auszubildenden, die zum Zeitpunkt der
Meisterschaft in einem Ausbildungsverhältnis stehen und im Veranstaltungsjahr maximal das
23. Lebensjahr vollenden. Daneben müssen die Auszubildenden sich 2016 entweder im vorletzten
oder letzten Ausbildungsjahr befinden oder in diesem Jahr ihre Abschlussprüfung bereits abgelegt
haben.

Im Rahmen des Wettbewerbes gilt es anfangs einen theoretischen Vorentscheid am
11. Februar 2016 im Pullmann Hotel Cologne zu bewältigen. Die erste Hürde gemeistert, findet
dann am 28. Februar 2016 in der Metro C&C Köln-Godorf die praktische Prüfung für 10
Teilnehmer statt. Nach erfolgreicher praktischer Prüfung wird der/die GewinnerIn am NRW-Pokal
am 09. April 2016 teilnehmen. Der Gewinner des jeweiligen Landespokals tritt zur Deutschen
Meisterschaft (Finale Rudolf Achenbach Preis) in Frankfurt an.
Robert Wullen
Pressesprecher – Public Relations Officer
Weitere Infos unter: info@colonia-kochkunstverein.de